„Prozess zur Honoraranpassung läuft“

Kippels: 9,50 Euro über pDL-Topf in der Diskussion 21.02.2026 13:58 Uhr

Bonn - 

In seinem Videostatement beim Zukunftskongress Öffentliche Apotheke erklärte der parlamentarische Staatssekretär Dr. Georg Kippels, es sei dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und natürlich insbesondere Ministerin Nina Warken (beide CDU) sehr wichtig – auch wenn kritische Töne angeschlagen werden – „unverändert den Austausch und die Diskussion mit der Apothekerschaft zu suchen“. Über Möglichkeiten, wie es doch noch zu 9,50 Euro kommen könnte, werde diskutiert.

„Natürlich kann ich jetzt unverändert am heutigen Tage nicht sagen: Es ist vollzogen“, erklärte Kippels. Die Aufnahme in den Koalitionsvertrag sei ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Wege zur Umsetzung der Honorarhöhung gewesen. „Aber die Niederschrift und auch die Unterzeichnung des Koalitionsvertrages selbst ist noch kein Gesetzgebungsprozess. Und er ist bedauerlicherweise eingebettet in eine sehr komplexe Gemengelage verschiedenster Interessen“, so Kippels.

Auf der einen Seite habe man das Apotheken-Reformgesetz jetzt im parlamentarischen Verfahren. Dass man sich im BMG dazu entschieden habe, die Frage des Fixums, die Erhöhung der Notfallpauschale und auch die Verhandlungslösung, die im Anschluss daran dauerhaft etabliert werden soll, im Rahmen einer Verordnung auf den Weg zu bringen, habe wiederum mit Zuständigkeitsfragen zu tun. „Das ist nur ein anderer Weg mit der gleichen Bindungswirkung, mit dem gleichen Regelungsgehalt, mit der gleichen Dauerhaftigkeit, nur eben im Rahmen eines anderen Kontextes.“

Aktuell ist in der Verordnung die Verhandlungslösung sowie die Aufhebung des Skontiverbotes vorgesehen, auch die Honorarerhöhung solle aber per Verodnung folgen. An der Ernsthaftigkeit bestehe kein Zweifel, das habe auch die Ministerin zahlreiche Male geäußert. „Es läuft im Augenblick ein Notifizierungsprozess, der bei Verordnungen notwendig ist.“

BMG entscheidet nicht allein

Bei diesen Fragen könne das BMG nicht alleine entscheiden, sondern müsse sich mit anderen Akteuren – insbesondere dem Finanzministerium und für die Arzneimittelpreisverordnung dem Wirtschaftsministerium – austauschen und abstimmen. Das mache den Prozess komplizierter. Das betreffe auch den Topf für die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL): Es stehe im Raum, die 9,50 Euro auch darüber mitzufinanzieren.

950 Millionen Euro seien schon eine etwas größere Summe; allerdings habe Preis zurecht darauf hingewiesen, dass bei den Ärzten zwischenzeitlich ein Schritt zwischen Ärzteschaft (KBV) und der GKV erfolgt sei. „Genau das soll auch für die Zukunft eingeführt werden, um den Missstand der Vergangenheit abzustellen“, betonte er. Dass im Gegensatz zu den Ärzten im Falle des aktuellen Entwurfs das verhandelte Honorar trotzdem über das BMG und Wirtschaftsministerium per Verordnung umgesetzt werden muss und im Entwurf keine Verpflichtung vorgesehen ist, dies auch zu tun, kommentierte Kippels nicht.

„Insofern beinhaltet die beabsichtigte Verordnung in mehrerlei Hinsicht direkt und indirekt eine Verbesserung der finanziellen Situation“, fuhr Kippels fort. Dennoch: „Ich sehe die wirtschaftlichen Nöte. Ich sehe den Rückgang der Zahlen der Apotheken vor Ort.“

Kippels ist optimistisch: Kein Vermittlungsausschuss

„Deshalb noch mal an dieser Stelle die klare Botschaft: Der Prozess der Anpassung läuft“, versprach er. In der kommenden Woche werde man sich in den sogenannten Berichterstatter-Gesprächen über die letzten Feinheiten des Gesetzes austauschen. „Wir sind zuversichtlich, dass dann beim Gesetz – aber das hätte auf die Vergütungsfrage keine Auswirkung – keine weiteren Störfeuer seitens der Bundesländer kommen und dann möglicherweise der Vermittlungsausschuss angerufen werden müsste.“

Mit Blick auf die weiteren Streitpunkte verteidigte Kippels, wie zuletzt im Bundesrat, die BMG-Linie: „PTA-Vertretung und Zweigapotheken: Wir sind da unterschiedlicher Meinung in der Beurteilung, aber das Haus ist unverändert davon überzeugt, dass wir vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels und der Tatsache, dass auch der demografische Wandel die Zahlen der Inhaber reduzieren könnte, mehr Flexibilität brauchen.“ Das sei aber optional. „Niemand muss das nutzen“, betonte er. Die PTA-Vertretung sei ein Modellvorhaben: „Entweder es bewährt sich nicht oder es wird nicht angenommen.“

Reform mit vielen positiven Punkten

Zuletzt hob Kippels in seinem Grußwort noch die positiven Aspekte des Gesetzesvorhabens hervor: „Das ist die massive Reduzierung der Gefahr der Nullretaxation, es ist die Veränderung der Abgabemöglichkeiten bei Arzneimittellieferengpässen, es ist die Möglichkeit, auch Versorgungslücken bei Patienten, zum Beispiel am Wochenende oder vor dem Urlaub, schnell lösen zu können. Und wir wollen natürlich auch die pharmazeutischen Dienstleistungen und die Präventionsleistungen stärken.“ All das solle zukünftig als vergüteter Bestandteil der Tätigkeit in der Apotheke möglich sein, betonte er. „Wichtig ist, dass wir zu den verschiedenen Positionen, so wie es in der Vergangenheit war, regelmäßig das Gespräch suchen.“

Demonstrationen seien eine verfassungsrechtliche Möglichkeit der Meinungsbekundung. Vielleicht habe es auch den positiven Effekt, dass der breiten Bevölkerung so deutlicher werde, welchen hohen Stellenwert die Versorgung über die Apotheke vor Ort habe – und dass eben nicht das bequeme Bestellen bei der Versandapotheke die Zukunft der Versorgung sichere. Auch dort habe man erhebliche Verschärfungen im Hinblick auf die Versandkontrolle vorgesehen und wolle auf diese Weise „vielzitierte gleich lange Spieße“ schaffen.

ApoVWG: Umsetzung ab Mai

„Wir werden am 4. März aller Voraussicht nach die öffentliche Anhörung zum Gesetz durchführen. Es ist gut möglich, dass im April, allerspätestens im Mai, alle Beratungen abgeschlossen und verabschiedet sind, um dann mit der Umsetzung zu beginnen“, so Kippels.