TK zu Biologika-Ausschreibungen

ApoVWG: Geschenk an Pharmaindustrie 22.05.2026 13:05 Uhr

Berlin - 

Die Krankenkassen sind außer sich: Auf den letzten Metern wurden Rabattverträge für Biologika verboten. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), spricht von einem „herben Rückschlag für die gesetzliche Krankenversicherung“. Pro Biosimilars wirft den Kassen dagegen vor, noch schnell Fakten zu schaffen, bevor das Gesetz in Kraft trete.

Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) werden Rabattverträge für Biosimilars nicht vor dem 1. Juli 2028 erlaubt. Das widerspricht laut Baas den Sparbemühungen, die gerade parallel umgesetzt werden: „Während die Bundesregierung in den letzten Wochen harte Sparmaßnahmen für Arztpraxen, Kliniken und Krankenkassen erlassen hat, bekommt die Pharmaindustrie nun über ein anderes Gesetz mehr geschenkt, als sie einsparen muss.“

Er rechnet vor: „Laut Beitragsstabilisierungsgesetz soll die Pharmaindustrie rund 1,7 Milliarden Euro an Einsparungen leisten. Das mit dem ApoVWG verabschiedete Verbot exklusiver Ausschreibungen verhindert jedoch jährliche Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro für die GKV. Unter dem Strich geht die Pharmaindustrie also mit einem Plus aus den Spargesetzen heraus.“

Rabattverträge sind super

Das Argument, der Aufschub diene der „Förderung der Resilienz der Arzneimittelproduktion in Deutschland gegenüber Versorgungsengpässen und globalen Krisen“, lässt Baas nicht gelten: „Im Bereich der Generika haben Rabattverträge den Wettbewerb deutlich in Schwung gebracht und zeigen: Geringere Kosten bei gleicher Qualität sind durchaus möglich. Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und das hohe Ausgabenvolumen sollten Krankenkassen auch für biologische Arzneimittel exklusive Verträge mit den Pharmaherstellern schließen dürfen“, so Baas. „Über Ausschreibungen für exklusive Rabattverträge lassen sich zudem Vorgaben für Liefersicherheit und Bevorratung durch die Hersteller vereinbaren. So kann über die Vertragslaufzeit hinweg eine sichere und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet werden. Auch diese Chance schlägt die Regierung mit dem Rabattverbot aus.“

Ganz anders die Reaktion der Hersteller: Das Open-House-Modell zeige bereits heute, dass Einsparungen und Versorgungssicherheit keine Gegensätze seien, so Pro Biosimilars. Laut einer Studie des Iges-Instituts stünden die Rabatte aus Open-House-Verträgen für 75 Prozent der mit Biosimilars insgesamt erzielten Einsparungen – allein 2024 seien das 1,3 Milliarden Euro für zwölf Wirkstoffe gewesen. Gleichzeitig bleibe der Markt diversifiziert, Lieferketten resilient, und mehrere Hersteller sicherten die Versorgung. Seit 2015 hätten Biosimilars der GKV kumuliert über elf Milliarden Euro gespart – ohne Versorgungsengpässe.

Riskantes Kassen-Manöver

Für mehr als die Hälfte der Versicherten drohe der politische Wille jedoch ins Leere zu laufen. Denn das Inkrafttreten des ApoVWG sei nicht vor Ende Juni zu erwarten – bis dahin könnten Ersatz- und Betriebskrankenkassen ihre Ausschreibungen noch durchbringen. Verträge, die zuvor geschlossen wurden, wären laut Pro Biosimilars dann wirksam und könnten rückwirkend nicht geändert werden.

„Der Bundestag hat heute eine kluge und notwendige Entscheidung getroffen. Das Verbot exklusiver Rabattverträge schützt unsere Resilienz in geopolitisch unsicheren Zeichen und stärkt die Versorgungssicherheit Europas. Jetzt müssen die Krankenkassen zeigen, dass sie den politischen Willen respektieren.“ Wer laufende exklusive Ausschreibungen nicht zurückzieht, höhlt diesen Beschluss aus – bevor er überhaupt in Kraft getreten ist“, so Dr. Christopher Kirsch, Vorsitzender der AG Pro Biosimilars.

Das Verbot sei bis Juli 2028 befristet – parallel erfolge eine Evaluation der Versorgungssituation. „Was es dann braucht, ist eine gesetzliche Grundlage, die exklusive Rabattverträge dauerhaft ausschließt. Das wird mit Blick auf Resilienz und Versorgungssicherheit in zwei Jahren nicht minder nötig sein als heute.“