Trotz Rabattvertrag

ApoVWG: Apotheken dürfen sofort austauschen 20.10.2025 10:50 Uhr

Berlin - 

Apotheken sollen mehr Beinfreiheit bekommen und künftig auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen dürfen, wenn das rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar ist. Zudem sollen Nullretaxationen ausgeschlossen werden. Grundlage ist der Referentenentwurf eines Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG).