Zwei Gutachten zur Erreichbarkeit

Apothekensterben: Kassen geben Entwarnung 04.03.2026 13:57 Uhr

Berlin - 

Mit zwei Gutachten wollen die Krankenkassen widerlegen, dass das Apothekensterben die Versorgung der Menschen negativ beeinflusst. Die Barmer hat eigene Daten ausgewertet, der GKV-Spitzenverband hat eine Analyse durch das Iges-Institut durchführen lassen. Autorin Iris an der Heiden nimmt als Expertin auf Einladung der Grünen an der heutigen Anhörung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) teil. 

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hatte bereits gestern über das Iges-Gutachten berichtet, das der GKV-Spitzenverband beauftragt hat. Demnach erreicht nahezu jeder Mensch in Deutschland innerhalb von 10 bis 15 Minuten von zu Hause mit dem Auto eine Apotheke. Konkret: Die Erreichbarkeit öffentlicher Apotheken hat sich im Zeitraum 2020 bis 2025 im Radius von 6 Kilometern mit dem Auto um 0,6 Prozentpunkte verringert. 99,9 Prozent der Bundesbürger erreichten im Jahr 2025 mit dem Auto in maximal 15 Minuten eine Apotheke.

Oder andersherum: Rund 73.000 Menschen (0,1 Prozent der Bevölkerung) erreichen im Jahr 2025 auch in 15 Minuten mit dem Auto keine Apotheke, das waren 10.000 Menschen mehr als im Jahr 2020.

Die fußläufige Erreichbarkeit innerhalb von 5 Minuten habe sich um 0,7 Punkte auf 5,3 Prozent verschlechtert. Wohnortnahe und fußläufig erreichbare Apotheken bei maximal 15 Minuten Laufzeit habe es bereits 2020 für weniger als die Hälfte der Bevölkerung gegeben (43,7 Prozent). Aktuell sind es laut Studie 41,6 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner.

Heißt: Etwa eine halbe Million Menschen hat eine Apotheke nicht mehr in 5-Minuten-Nähe. Rund 1,7 Millionen Menschen können zu Fuß innerhalb von 15 Minuten keine Apotheke mehr erreichen, die es 2020 noch konnten. Das entspricht 2 Prozent der Bevölkerung.

Vom Arzt zur Apotheke

Laut Gutachten ist für verschreibungspflichtige Arzneimittel aber die Entfernung zur Apotheke vom Arzt aus wichtiger als von zu Hause aus. Hier zeigt die Auswertung, dass von knapp zwei Dritteln der Praxen aus eine Apotheke höchstens zehn Minuten zu Fuß entfernt liegt. Mit dem Auto klappe es in weit mehr als 90 Prozent der Fälle in fünf Minuten.

Von 34,5 Prozent der Hausärzte aus ist mindestens eine Apotheke in 5 Minuten fußläufig zu erreichen. „Von den Arztstandorten aus ist die Erreichbarkeit von Apotheken somit deutlich besser als von den Wohnorten.“

Im Verlauf der vergangenen fünf Jahre habe sich die Erreichbarkeit von Apotheken unter Berücksichtigung von Schließungen und Neueröffnungen kaum verändert. Seit 2020 habe die Zahl der Fußgänger, welche die Apotheke innerhalb einer Viertelstunde nicht erreichen konnten, um 1,7 Millionen Personen zugenommen. Dennoch schafften es 2025 fast 42 Prozent der Bevölkerung, in dieser Zeit zu Fuß anzukommen.

Zwischenfazit der Gutachter: „Die Erreichbarkeit von Apotheken im Jahr 2025 hat sich trotz erheblicher Standortverluste in den vergangenen Jahren nur für einen geringen Anteil der Bevölkerung verschlechtert, das Niveau der Erreichbarkeit mit Auto und zu Fuß ist ähnlich wie im Jahr 2020.“ Trotz Rückgang der Apothekenanzahl um 12 Prozent blieben Apotheken vergleichbar gut erreichbar für die Menschen. Der Rückgang bei den Apotheken wirke sich vor allem im fußläufigen Nahbereich aus.

Apotheken im Wettbewerb

Das Gutachten zeigt laut GKV-Spitzenverband weiter, dass das Wegfallen von Apothekenstandorten strukturellen Mustern folgt und an erster Stelle durch einen aktiven Wettbewerb der Apotheken untereinander und das örtliche Versorgungsumfeld getrieben sei: Eine überdurchschnittlich hohe Zahl bestehender Apotheken im lokalen Umfeld sei mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine Standortaufgabe verbunden. „Dies spricht für intensiveren Wettbewerb in bereits dicht versorgten Märkten.“

In Regionen mit bereits überdurchschnittlich vielen weggefallenen Standorten sei dann die Wahrscheinlichkeit weiterer Standortaufgaben niedriger, wissen die Gutachter. „Dies deutet auf Marktbereinigungseffekte hin: Nach zuvor weggefallenen Standorten stabilisiert sich die verbleibende Apothekenstruktur.“

Aber auch Neuansiedlungen stünden in einem sehr starken Zusammenhang mit Standortaufgaben. „Eine überdurchschnittliche Zahl von neuen Standorten geht mit einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine Standortaufgabe bestehender Apotheken einher.“

Das alles zeige sich unabhängig von ihrem Standort im ländlichen oder städtischen Bereich: „Substanzielle Unterschiede bei weggefallenen Standorten und neuen Standorten sind in Abhängigkeit vom Raumtyp nicht erkennbar. Es gibt demnach keine überproportionalen Standortaufgaben in ländlichen Räumen.“ Absolut gesehen seien die meisten Apothekenstandorte in Ober- und Mittelzentren weggefallen, da hier ein größerer Teil der Apotheken verortet sei. In Orten ohne bedeutsame Infrastruktur für das Umland seien die weggefallenen Standorte erwartungsgemäß etwas häufiger.

Vom Umfeld abhängig

Und es zeigen sich weitere Korrelationen: Eine bessere ärztliche Versorgung im fußläufigen Einzugsbereich sei mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit zur Standortaufgabe verbunden. Der Effekt sei bei Hausärzten stärker ausgeprägt als bei Fachärzten, bei Internisten sei gar kein Effekt zu beobachten. „Apotheken profitieren von einem stabilen medizinischen Umfeld, insbesondere von hausärztlicher Versorgung“, so die Schlussfolgerung.

Und auch auf die Bevölkerung kommt es an: Apotheken mit einer überdurchschnittlich großen Einzugsbevölkerung weisen eine signifikant geringere Wahrscheinlichkeit für eine Standortaufgabe auf; Zu- oder Abnahmen haben dabei keine eigenständigen Effekt.

Auch ein höherer Anteil älterer Bevölkerung sei mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit zur Standortaufgabe verbunden; kommt es hier zu einem Rückgang, geht dies mit leicht höherer Wahrscheinlichkeit zur Standortaufgabe einher. Eine höhere Beschäftigungsquote geht mit leicht geringeren Wahrscheinlichkeiten zur Standortaufgabe einher. Kaufkraft und Anteil an Minijobs zeigen keinen robusten eigenständigen Zusammenhang, sobald Versorgungs- und Wettbewerbsfaktoren berücksichtigt werden.

Daher gebe es Hinweise darauf, dass die demografische Alterung schützend wirkt, während Verjüngung mit erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Standortaufgabe einhergehen könne. Makroökonomische Gemeindeindikatoren treten laut Gutachten hinter versorgungsnahe und marktstrukturelle Faktoren zurück.

Der GKV-Spitzenverband fordert eine Vergütungsreform der Apothekenversorgung, damit die flächendeckende Versorgung erhalten bleibt. Absatzstarke Apotheken sollten demnach einen geringeren Fixbetrag pro Packung erhalten, Apotheken mit einem geringeren Absatz hingegen einen höheren Betrag. Außerdem muss der variable Anteil der Apothekenvergütung, so wie bereits heute bei der Großhandelsvergütung der Fall, gedeckelt werden. Es braucht in der Summe keine höhere Vergütung, aber das Honorar, welches die Versicherten und die Arbeitgebenden mit ihren Krankenkassenbeiträgen finanzieren, muss besser verteilt werden. Undifferenzierte Vergütungsanhebungen mit der Gießkanne wären der falsche Weg. Hierdurch würden die strukturellen Schwächen der bestehenden Vergütung fortgeschrieben und das Auseinanderdriften von wirtschaftlich starken und schwachen Apotheken verstärkt.