Apothekenreform: Hausärzte wollen Arzneimittel abgeben 04.03.2026 10:22 Uhr
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lehnt die Kompetenzerweiterungen im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vehement ab. Präventionsleistungen gehören in die Praxis; Tests und Impfungen seien nicht zielführend. Besonders kritisch sieht der Verband die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente. Das bewährte Vier-Augen-Prinzip werde damit untergraben. Gleichwohl regt der Verband in seiner Stellungnahme an, zu prüfen, ob und inwieweit eine begrenzte Bevorratung und direkte Abgabe von Arzneimitteln durch Hausärztinnen und Hausärzte sinnvoll sein kann.
Grundsätzlich begrüßen die Hausärzte die Ziele der Apothekenreform, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu optimieren, um das flächendeckende Apothekennetz zu erhalten und die Fachkräftesicherung zu stärken. Die geplanten Kompetenzerweiterungen sieht der Verband allerdings kritisch.
Hausärzte benötigten „belastbare und verlässliche Strukturen bei den Apotheken, um sicherzustellen, dass ihre Patientinnen und Patienten wohnortnah mit Arzneimitteln versorgt und dort auch pharmakologisch angemessen beraten werden“. Zumindest müsse im Rahmen der Arzneimitteltherapie eine schnelle und kompetente Abstimmung zwischen Hausärztinnen und Hausärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern im Bedarfsfall sichergestellt sein.
„Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen“
Mit Blick auf die geplante Möglichkeit, verschreibungspflichtige Arzneimittel unter bestimmten Bedingungen – zum Beispiel bei der Anschlussversorgung oder bei definierten Erkrankungen – abzugeben, warnt der Verband vor einer „Aushöhlung ärztlicher Kompetenzen“.
Das bewährte „Vier-Augen-Prinzip“ als zentrales Qualitätsmerkmal der Patientenversorgung, wonach Ärztinnen oder Ärzte diagnostizieren und verschreiben sowie Apothekerinnen und Apotheker prüfen und Arzneimittel dispensieren, werde dadurch erheblich aufgeweicht.
Gerade chronisch kranke Menschen würden von kontinuierlicher ärztlicher Begleitung bei der Arzneimittelversorgung profitieren, da sich dadurch notwendige Therapieanpassungen vornehmen, Komplikationen und riskante Wechselwirkungen frühzeitig erkennen sowie eine adäquate Patienten- und Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleisten lasse.
Auch die Neuregelung nach der Apotheken zur Abgabe von bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Versorgung bei bestimmten Erkrankungen berechtigt sein sollen, sieht der Verband kritisch. Hierbei bleibe zudem unklar, wann es sich um eine „akute Erkrankung“ handele oder was unter „Beachtung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft“ zu verstehen sei.
„Die Fähigkeiten, komplexe Untersuchungen, differenzialdiagnostische Abklärungen vorzunehmen, um Komplikationen und gefährliche Verläufe auszuschließen, bedürfen einer ärztlichen Qualifikation und sind nicht ohne Grund Inhalt eines langjährigen Medizinstudiums. Das Kernprinzip der Arzneimittelversorgung – die strikte Trennung von Verordnung und Abgabe – wird daher ungerechtfertigt aufgeweicht“, argumentiert der Verband. Zudem würden hier Fehlanreize gesetzt, da Apothekerinnen und Apotheker eine Vergütung für jede Abgabe erhalten würden. „Indem Apothekerinnen und Apotheker in den genannten Fällen selbst über die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel entscheiden, hätten sie ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse, eine Verordnung zu ersetzen.“
Auch die erweiterten Impf- und Testmöglichkeiten lehnt der Verband ab. Durch die Testungen würden falsche Anreize gesetzt, eine zielgerichtete Patientensteuerung unterlaufen und kostenintensive Doppelstrukturen geschaffen. Die im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführte Corona- und Grippeschutzimpfbefugnis für Apothekerinnen und Apotheker hätten nachweislich nicht zu einer aussagekräftigen Ausweitung der Impfzahlen geführt.
Prävention und Früherkennung
Die Themen Prävention und Früherkennung müssten gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten an einer zentralen Stelle erfolgen, damit dort eine Übersicht vorliegt. „Diese zentrale Stelle, die die übergreifende Verantwortung für eine qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten übernimmt, ist die hausärztliche Praxis, in der eine Dokumentation der Behandlungshistorie, aber auch der weitergehenden Krankengeschichte der Patientinnen und Patienten vorliegt und in die Behandlung einfließen kann“, betont der Verband.
Verschreibung und Meldepflicht
Die Einführung der neuen pDL zur Medikationsberatung bei Polymedikation ergebe nur Sinn als „‚verschreibungspflichtige‘ Dienstleistung, um eine patientenzentrierte und koordinierte Versorgung zu gewährleisten“. Bei allen neuen pDL müsse zwingend eine Informations- beziehungsweise Benachrichtigungspflicht der Apotheke gegenüber der behandelnden Hausärztin oder dem behandelnden Hausarzt verankert werden.
Auch bei der Erstellung der Standardanweisung für die Durchführung der pDL will der Hausärztinnen- und Hausärzteverband eingebunden werden. Dadurch werde sichergestellt, dass die Umsetzung der pDL nicht mit den Prozessen der hausärztlichen Versorgung kollidiert, heißt es zur Begründung.
Abgabe durch Hausärzte
Doch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband geht noch weiter: Hausärzte sollen zukünftig in der Praxis direkt Medikamente an die Patienten abgeben dürfen: „In diesem Zusammenhang regen wir zudem an, zugleich zu prüfen, ob und inwieweit eine begrenzte Bevorratung und direkte Abgabe von Arzneimitteln durch Hausärztinnen und Hausärzte sinnvoll sein kann – insbesondere bei Notfällen, gegebenenfalls Hausbesuchen oder akuten Behandlungen.“ Bei klar definierten, evidenzbasierten Indikationen – zum Beispiel bei der Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung von Infektionskrankheiten – könne eine Abgabe direkt in der Praxis zur Beschleunigung der Versorgung beitragen, unnötige Wege für Patientinnen und Patienten vermeiden und gleichzeitig die „Zusammenarbeit mit den Apotheken pragmatisch ergänzen“. Eine solche Lösung müsse qualitätsgesichert ausgestaltet und angemessen vergütet werden.
Dies widerspricht dem Verweis des Verbandes auf das bewährte vier Augen-Prinzip, wenn es darum geht, dass Apotheken künftig Arzneimittel ohne Rezept abgeben dürfen. Hier ist die Position klar: Apotheken dürfen keine Aufgaben übernehmen, die bisher in den ärztlichen Bereich fallen.