Kabinettsbeschluss

Ärzte müssen pDL verordnen 18.12.2025 10:50 Uhr

Berlin - 

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sollen ausgebaut werden – auch im Bereich der Prävention. Dabei setzt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum einen auf neue pDL und zum anderen auf deren Verordnung: Versicherte haben laut Entwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) künftig Anspruch auf die Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und weiteren tabakassoziierten Erkrankungen sowie Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pDL durch Apotheken. Ohne Arzt geht es aber nicht.