Adexa: ApoVWG geht an Arbeitsrealität vorbei 13.02.2026 11:16 Uhr
Dass die Bundesregierung trotz Bedenken vom Bundesrat an vielen Punkten in der Apothekenreform festhält, sorgt bei der Adexa für Kritik. Denn die Vorhaben würden die Arbeitsrealität der Apothekenbeschäftigten zu sehr außen vor lassen. Das gelte auch für die geplante PTA-Vertretung, bei der viele Fragen und Risiken offen sind.
Die geplante Apothekenreform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sorgt weiterhin für Diskussionen. Nachdem der Bundesrat zuletzt einige Punkte im vorgelegten Kabinettsentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) – darunter die PTA-Vertretung – abgelehnt und stattdessen zahlreiche Änderungswünsche vorgebracht hat, hat das Kabinett inzwischen eine Gegenäußerung beschlossen und den Großteil der von den Ländern vorgebrachten Vorschläge abgelehnt. So soll beispielsweise die PTA-Vertretung weiterhin im ländlichen Raum erprobt werden und die Honorarerhöhung erst später kommen. Die Adexa sieht keinen „Kurswechsel“ und warnt davor, dass die Arbeitsrealität von Beschäftigten außen vor bleibt.
PTA-Vertretung: Viele Fragen offen, Risiken ausgeblendet
Demnach sei offen, wie genau die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung sowie die Stärkung der wirtschaftlichen Situation der Apotheken umgesetzt werden sollen, wenn „verbindliche Regelungen zur Personalfinanzierung, zur Absicherung zusätzlicher Verantwortung und zu fairen Arbeitsbedingungen fehlen“, so die Kritik der Adexa-Bundesvorstände Andreas May und Tanja Kratt. Vor allem das Festhalten an der Erprobung der zeitlich befristeten PTA-Vertretung ist ihnen ein Dorn im Auge.
Denn damit bestehe das Risiko, dass PTA lediglich zur Kompensation struktureller Versorgungsprobleme eingesetzt werden, ohne dass ihr Berufsbild rechtlich, finanziell und organisatorisch aufgewertet werde. „Höhere Verantwortung darf es nur geben, wenn sie mit klaren Qualifikationsstufen, angemessener Vergütung und verbindlichen Schutzmechanismen einhergeht“, wiederholt die Gewerkschaft ihre Forderungen.
In der bisher im Entwurf geplanten Regelung würden jedoch zentrale arbeits- und haftungsrechtliche Risiken ausgeblendet, darunter die Frage nach der zivil- und strafrechtlichen Haftung der PTA in Vertretungssituationen. Unklar bleibe auch, wie die zusätzliche Verantwortung vergütet werden soll und wie sich dies auf Arbeits- und Ruhezeiten, Dienstpläne und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Kolleg:innen auswirken könnte. Dass entsprechende Bedenken vom Bundesrat unberücksichtigt bleiben, sei ein problematisches Signal an die Beschäftigten.
An der Arbeitsrealität vorbei gedacht?
Gleiches gilt für die Verschiebung der Honorarerhöhung, die mit Blick auf die angespannte Kassensituation laut Kabinettsäußerung erst später kommen kann. Denn auch wenn dies haushaltspolitisch zwar nachvollziehbar sei, greife die Entscheidung arbeitsmarktpolitisch zu kurz. „Ohne eine verlässliche und planbare Honorarentwicklung fehlt die Grundlage, um steigende Personalkosten, tarifliche Lohnsteigerungen und den zunehmenden Fachkräftemangel in den Apotheken nachhaltig zu bewältigen.“ Eine strukturelle Finanzierung des Personals könne demnach nicht durch Verhandlungslösungen, die Gewährung von Skonti oder erhöhte Nacht- und Notdienstzuschläge ersetzt werden. Inwiefern zusätzliche Mittel überhaupt bei den Beschäftigten ankommen würden, sei zudem unklar.
Kritisch bewerten May und Kratt außerdem das Festhalten an der erleichterten Weiterentwicklung der Zweigapotheken sowie der Zuschussregelung für Notdienste.
Für die Gewerkschaft ist klar: Die Arbeitsrealität findet im geplanten ApoVWG keine ausreichende Berücksichtigung. Vielmehr handelt es sich um ein Struktur- und Betriebsgesetz. Daher fordert die Adexa Nachbesserungen:
- sofortige Anhebung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro
- Einführung einer verbindlichen Personalumlage
- Kopplung zusätzlicher Honorare an Tarifbindung
- grundlegende Überarbeitung der Regelungen zur PTA-Vertretung
Nur wenn wirtschaftliche Stabilisierung und faire Arbeitsbedingungen gemeinsam gedacht und verbindlich geregelt werden, könne das ApoVWG seinem Anspruch gerecht werden.