§ 302 statt § 300 SGB V
Barmer: Ärger bei PG 30-Abrechnung 11.11.2024 07:59 Uhr
Berlin -
Bei der Abrechnung von Hilfsmitteln für Diabetiker:innen der Produktgruppe 30 zulasten der Barmer müssen Apotheken besonders aufmerksam sein. Abgerechnet wird nach § 302 Sozialgesetzbuch (SGB V) und nicht nach § 300. Letzteres führt zu einer Absetzung.