adhoc24 vom 9.1.24

Öffnungszeiten gemeinsam gekürzt / Demo-Plakate: Abda distanziert sich / Retax-Angst Arztbezeichnung Laura Schulz, 09.01.2024 17:57 Uhr

Öffnungszeiten gemeinsam gekürzt / Demo-Plakate: Abda distanziert sich / Retax-Angst Arztbezeichnung
adhoc24 vom 9.1.2024
Berlin - 

In zwei Städten haben je drei Apotheken gemeinsame Sache gemacht, um zu überleben: Sie haben in Absprache miteinander ihre Öffnungszeiten angepasst. / Abda-Kommunikationschef Benjamin Rohrer distanziert sich öffentlich von einem Protestplakat mit Lauterbach als “Apotheken-Terminator”, nachdem die Grünen-Politikerin Paula Piechotta sich darüber pikiert gezeigt hatte. / Was muss bei der Arztbezeichnung angegeben werden? Reicht „Arzt“? Was eigentlich in § 2 Absatz 1 der AMVV geregelt ist, wird jetzt durch das E-Rezept noch einmal zur Streitfrage und ist noch nicht abschließend geklärt. / Kein Papierrezept, keine Kopie. Privatversicherte wünschen in der Regel eine Kopie der Verordnung für die Abrechnung mit der Kasse. Doch beim E-Rezept gibt es keine Kopie und auch der Token-Ausdruck kann nicht zur Kostenerstattung eingesetzt werden.