APOTHEKE HEUTE

Nach Einführung des § 129 Abs. 4d SGB V: Welche Retaxfallen verbleiben? 05.02.2024 09:03 Uhr

Mit dem Inkrafttreten des § 129 Abs. 4d SGB V durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurden die Möglichkeiten der Krankenkassen reduziert, Retaxationen vorzunehmen. Auch wenn viele Apotheker über diese Neuregelung erleichtert sein dürften, gibt es nach wie vor Situationen, in denen eine Retaxation droht.

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