APOTHEKE HEUTE

Wissenswertes zur Abgabe von Blutzuckerteststreifen und -messgeräten bei den Ersatzkassen 16.07.2018 09:00 Uhr

Seit dem 01.10.2016 sind Apotheken bereits dazu verpflichtet, bei Versicherten von Ersatzkassen eine Teststreifenquote von mindestens 55 Prozent einzuhalten. Seitdem hat sich viel ereignet: Es kamen Rabattverträge für Teststreifen hinzu, die Preisgruppen heißen nicht mehr A1, A2 und B, sondern werden nun mit 1, 2 sowie 3 betitelt, und die 55-Prozent-Regel wurde in eine 15- und eine 40-Prozent-Regel unterteilt.

Die Juli-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ stellt die aktuelle Situation vor. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=227118.