4. Circle of Experts 2027

Erstmals zwei Tage für den interdisziplinären Fachaustausch 30.07.2026 10:36 Uhr

Der von der Four 20 Pharma GmbH initiierte Circle of Experts geht in die vierte Runde und findet 2027 erstmals an zwei Tagen statt. Am 23. und 24. April kommen Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Pflegefachkräfte sowie medizinisches Fachpersonal in Paderborn und online zusammen. Im Mittelpunkt steht der interdisziplinäre Austausch zur Cannabistherapie mit engem Bezug zu klinischer Praxis, pharmazeutischer Versorgung und Pflege.

Den Auftakt bilden am Freitagabend Begrüßung und Eröffnungs-Keynote. Der Abend schafft zudem zusätzlichen Raum für persönlichen Austausch: Beim Networking-Dinner können Teilnehmende untereinander und mit Branchenexpert:innen ins Gespräch kommen und Themen vertiefen.

Am Samstag folgt von 9.00 bis 16.30 Uhr das Fachprogramm mit praxisnahen Beiträgen, Fachdiskussionen und dem Austausch zwischen Klinik, Praxis, Apotheke und Pflege. Im Rahmen des Programms widmen sich anerkannte Expertinnen und Experten der Branche Aspekten wie therapeutischer Sicherheit, Wirkmechanismen und Wechselwirkungen sowie Rezeptur, Lagerung, Beratung und Patientenkommunikation. Zudem sind erneut parallele, berufsgruppenspezifische Sessions vorgesehen. Nach dem erfolgreichen Auftakt im Vorjahr ermöglicht dieses Format auch 2027 wieder eine vertiefte Auseinandersetzung mit fachbezogenen Fragen, darunter Perspektiven und Herausforderungen aus Sicht der Apotheken oder des Pflegefachpersonals. Für Teilnehmende ist außerdem eine Besichtigung der GMP-zertifizierten Produktion vorgesehen.

Der 4. Circle of Experts findet im Hotel Vivendi in Paderborn statt. Die Teilnahme am Fachprogramm ist kostenfrei. Das Networking-Dinner am Vorabend ist optional und kostet 42 Euro. Die Vorträge und Diskussionen können auch virtuell verfolgt werden. Die Anmeldung ist in beiden Fällen nötig und über das Onlineformular auf der Website www.circle-of-experts.com möglich. Sie ist zudem ausschließlich Angehörigen der Heilberufe im Sinne des § 10 HWG vorbehalten.