Behördensicher und zerstörungsfrei

Neues Identifikationsverfahren von Ayna Analytics GmbH für Cannabisblüten/-extrakte für Apotheken 05.10.2021 11:55 Uhr

Kanzlerkandidat Olaf Scholz konnte sich vor wenigen Wochen selbst von der Anwenderfreundlichkeit des Verfahrens überzeugen, als er das neue Labor der Ayna Analytics GmbH in Potsdam eröffnete. Das eigentliche Analyseverfahren erfolgt digital, so dass die Apotheken selbst die Prüfergebnisse flexibel freigeben können. Ursprünglich wurde dieses Prüfverfahren als In-Prozess-Kontrolle bzw. Freigabeanalytik für die pharmazeutische Industrie entwickelt und erfüllt daher alle Anforderungen der GMP-Richtlinien.

David Mainka, Geschäftsführer und approbierter Apotheker sagt: „Mir ist es besonders wichtig, die Apotheken gerade im Bereich der Identifizierung von komplexen Ausgangsstoffen, aber auch bei der quantitativen Defekturanalytik zu unterstützen. Ich halte es für eine wichtige Komponente, um langfristig die besondere Stellung von Apotheken in Deutschland zu sichern.“

Die analytischen Herausforderungen in der öffentlichen Apotheke im Bereich der Verarbeitung von Cannabisblüten bzw. Cannabisextrakten als Rezeptur-Ausgangsstoffe sind anspruchsvoll und erfordern einen hohen Dokumentationszeitaufwand durch das Apothekenpersonal (neben der analytischen Routine). Dies liegt vor allem an den Vorgaben der §6 und §11 der Apothekenbetriebsordnung, nach der zumindest die Identitätsprüfung in der Apotheke selbst zu erfolgen hat. Die Verwechslung von Ausgangsstoffen kann folgenreich, manchmal auch tödlich sein, wie die jährlichen Sterberaten weltweit belegen.

Die sekundenschnelle, zerstörungsfreie Identifizierung von Cannabisblüten erfolgt hierbei vor Ort in der Apotheke und erlaubt es arzneibuchkonforme Nahinfrarot-Verfahren der Ayna behördensicher einzusetzen.

Einzigartig ist, dass die gesamte Dokumentation und Anbindung durch eine validierte Datenleitung erfolgt. Mithilfe von e-Signatur und Cloud-basierter Anbindung ist der Personal- und Ressourcenaufwand für die Apotheken minimal.

Vor Ort benötigt der Apotheker lediglich einen Internetanschluss und zwei Steckdosen für den Rechner und das NIR-Spektrometer, alles weitere kann digital abgedeckt werden und erlaubt dem Apotheker maximale Flexibilität bei der Ergebnisfreigabe.

Die zeitgleiche Bestimmung von THC- und CBD-Gehalt ist möglich. Zukünftig können Gehalt und Identität in einem Schritt bestimmt werden.