Tarifauseinandersetzung in Nordrhein

ADEXA: "Tarif-Diktat der TGL ist nicht akzeptabel" 04.02.2011 15:00 Uhr

Die Verärgerung bei ADEXA über das Gebaren der TGL-Nordrhein ist groß. Ohne auch nur eine Verhandlung geführt zu haben, verkünden die Arbeitgebervertreter ihren Beschluss, lediglich eine 0,5%-ige Gehaltserhöhung zu zahlen. Diese "Basta-Politik" ist für ADEXA als Verhandlungspartner der TGL-Nordrhein inakzeptabel.

Während sich die tarifgebundenen Apothekenmitarbeiter im übrigen Bundesgebiet¹ über eine zweiprozentige Gehaltserhöhung zum Jahresbeginn freuen konnten, häufen sich die Anfragen sowohl von Mitgliedern als auch aus der Fachöffentlichkeit - und die Angestellten in Nordrhein verstehen nicht, warum sie von der Entwicklung in den benachbarten Kammerbezirken abgekoppelt werden.

Ein Beispiel: Aktuell erhalten Approbierte im Tarifbereich der TGL-Nordrhein im ersten Berufsjahr 2.985 Euro. Dagegen wird in den anderen Bundesländern ein um 3,5 % höheres Tarifgehalt, nämlich 3.088 Euro, gezahlt - eine Differenz von gut 100 Euro monatlich. Für den Berufsnachwuchs ist das kein gutes Signal!

Obwohl statistisch gesehen der Kammerbezirk Nordrhein nicht stärker unter den Gesundheitsreformen leidet als das übrige Bundesgebiet, will sich die Apothekerschaft dort offensichtlich an den Arbeitnehmern gesundsparen. Ein weiteres Auseinanderdriften der Tarifgebiete des ADA² und der TGL-Nordrhein kann weder für die Arbeitgeber noch für die Angestellten wünschenswert sein.

Die hinsichtlich der Tarifforderungen von ADEXA und der Einführung leistungsorientierter Modelle falschen Darstellungen der TGL-Nordrhein in der Fachpresse³ sind dabei nicht hilfreich. "Es handelt sich noch lange nicht um einen Vertrag, wenn die TGL-Mitgliederversammlung ohne Tarifgespräche über tarifliche Vereinbarungen beschließt", so die Zweite Vorsitzende von ADEXA, Tanja Kratt. ADEXA hat die TGL daher erneut zu Verhandlungen noch im Februar aufgefordert.


¹ Ausnahme: Sachsen
² Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken
³ PZ 5/2011 vom 3.2.2011, S. 65-66

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