Reimporte

VAD: Importquote unverzichtbar APOTHEKE ADHOC, 14.11.2014 17:57 Uhr

Berlin - 

„Die Importquote ist überholt und kann entfallen“, mit diesen Worten sicherte sich der Chef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Herrmann, viel Zuspruch seitens der Apotheker, was nicht oft geschieht. Der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD) sieht dies naturgemäß anders: Er erinnerte die Kassen daran, dass sie von den Einsparungen durch Reimporte profitieren würden.

Der VAD verweist darauf, dass Arzneimittelimporte seit nunmehr fast 40 Jahren fester Bestandteil des deutschen Arzneimittelmarktes seien. In den vergangenen zwei Jahrzehnten sei der Umsatz und der Marktanteil von Reimporten gewachsen. Auch gebe es immer mehr Wettbewerber auf dem Markt, was sich vorteilhaft auf die Preise auswirke.

Für das laufende Jahr werde sich für die Kassen eine Ersparnis von 300 Millionen Euro ergeben, was etwa 1 Prozent der Gesamtausgaben entspreche, so der VAD. Die Importeure wunderten sich, dass die AOK Baden-Württemberg hier lediglich von einer Ersparnis von 0,3 Prozent ausgehe.

Reimporte würden vor allem im Segment der patentgeschützten Arzneimittel zu Wettbewerb führen, so der VAD. Diesem Umstand sei es zu verdanken, dass die AOK zur Zeit 13 Rabattverträge für patentgeschützte Medikamente hielte. Auch wirke sich die potenzielle Preiskonkurrenz durch Reimporte mäßigend auf die erstmalige Preissetzung der Bezugsarzneimittel aus.

Der VAD betont zudem, dass Importe kein Einfallstor für gefälschte Ware seien, da bedingt durch den Produktionsprozess jede Packung einzeln geprüft werde. So sei es auch ein Importeur gewesen, der auf ein verändertes Herceptin Fläschchen gestoßen und somit einen Skandal um in Italien gestohlene Ware aufgedeckt habe.

Was den Preisabstand zum Originalpräparat betrifft, so gibt der VAD zu, dass sich nicht jeder Importeur daran halte. Allerdings bestehe für deutsche Apotheker auch keine Abgabepflicht für Arzneimittel, die einen höheren Erstattungspreis als das Bezugsarzneimittel aufwiesen. Der VAD habe in den vergangenen Jahren die Apotheker dahingehend aufgeklärt, dass dies ein erhebliches Retaxierungsrisiko darstelle.