easy will endlich Klarheit APOTHEKE ADHOC, 29.05.2013 11:28 Uhr
Mehrere Apotheker des Franchise-Systems easyApotheke haben oder hatten wegen der Gewährung von Rezeptgutscheinen Ärger mit ihrer Kammer. Gegen einzelne wurden von den Berufsgerichten sogar Bußgelder verhängt. Wettbewerbsrechtlich sind geringfügige Rabatte laut dem Bundesgerichtshof (BGH) zwar zulässig, berufsrechtlich tendieren die Gerichte jedoch zu einem Verbot. easy fordert nun eine eindeutige gesetzliche Klärung.
easy ist das Gezerre leid: Die rechtliche Ungleichheit zwischen Wettbewerbs- und Berufsrecht solle endlich ein Ende haben. „Es kann nicht sein, dass sich die Apothekerkammern strikt gegen mehr Wettbewerb in Teilen des Apothekenmarkts wehren und alles beim Alten belassen möchten“, sagt easy-Vorstand Lars Horstmann. Durch diese Haltung bleibe das Verbraucherinteresse „auf der Strecke“.
Viele klassische Apotheken gäben den Kunden kostenlose Kundenzeitschriften, Jahreskalender oder Warenproben. Der Kunde bezahle diese Geschenke mit höheren Preisen. Ein Einkaufsgutschein in Höhe von einem Euro sei jedoch verboten, kritisiert Horstmann.
easy wehrt sich gegen die berufsrechtlichen Entscheidungen: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde eines easy-Apothekers ohne Begründung abgewiesen hatte, kündigte man in Düsseldorf an, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ein faires Verfahren kämpfen zu wollen. Ein anderer Franchise-Partner aus Bayern werde ebenfalls Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen, nachdem er zu einem Bußgeld von 5000 Euro verurteilt worden war.