Pharmakonzerne

Bayer-Vertrag bleibt geheim APOTHEKE ADHOC, 07.12.2012 10:16 Uhr

Betriebsgeheimnis: Der Kooperationsvertrag zwischen Bayer und der Universität Köln darf geheim bleiben. Foto: Bayer
Berlin - 

Der Pharmakonzern Bayer und die Universität Köln müssen ihren Kooperationsvertrag nicht offenlegen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Organisation „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ (CBG) hatte Klage eingereicht, nachdem weder Bayer noch die Uni Details zu einer Forschungsvereinbarung aus dem Jahr 2008 preisgeben wollten.

Weil der Kooperationsvertrag dem Bereich der Forschung zuzuordnen sei, finde das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung, urteilten die Richter. Dies sei der entscheidende Punkt. Eine Abwägung, ob das Bekanntwerden des Vertrages die Forschung beeinträchtige oder die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse habe, sei nicht nötig.

Der Antrag der CBG sei auch abgelehnt worden, weil Bayer ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung habe, so die Richter. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stehe dem allgemeinen Informationsanspruch entgegen, weil dem Unternehmen ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen könne. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.