Partnerprogramm

Winthrop bittet um Sonderstatus APOTHEKE ADHOC, 26.07.2013 15:19 Uhr

Ohne Zwang: Winthrop darf sich keine Bevorzugung in Apotheken kaufen, fände es aber schön. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Generikahersteller Winthrop darf nach einer letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Rabattquoten in Apotheken kaufen. Die Sanofi-Tochter hat die Apotheken über die notwendige Umstellung des Partnerprogramms informiert: „Aus Anlass gerichtlicher Entscheidung zu unserem Partnerprogramm, teilen wir Ihnen mit, dass wir in dem Partnerprogramm auf ihre Verpflichtung, unsere Produkte bevorzugt abzugeben, verzichten.“

Winthrop hatte seit 2009 Verträge mit Apotheken geschlossen, damit diese bestimmte Rabattarzneimittel bevorzugt abgeben. Im Gegenzug konnten die Apotheken die Produkte zum Herstellerabgabepreis beziehen.

Doch aus Sicht der Wettbewerbszentrale wurden die Apotheker durch das Partnerprogramm in ihrer Wahlfreiheit unzulässig eingeschränkt. Im September 2012 hatte das Berliner Kammergericht das Modell auch in zweiter Instanz verboten. Der BGH hatte vor rund zwei Wochen die Nichtzulassungsbeschwerde des Herstellers gegen das Urteil abgewiesen. Damit ist die Entscheidung aus Berlin rechtskräftig.

Winthrop wird das Partnerprogramm aber nicht komplett einstellen. Nur die Verpflichtung zur Bevorzugung soll entfallen. Stattdessen bittet der Hersteller jetzt um eine Vorzugsbehandlung: Die Apotheken könnten – sofern es ein Wahlrecht gebe – Sanofi-Aventis im Rahmen der aut-idem-Substitution bevorzugt berücksichtigen, heißt es in dem Schreiben.