Freiwahl

Almased kämpft um Vitalkost-Versprechen APOTHEKE ADHOC, 17.07.2015 09:47 Uhr

Berlin - 

Der Hersteller Almased will an der Werbung für sein Diätpulver festhalten. Die Firma aus Bienenbüttel hat gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg Berufung eingelegt. Die Richter hatten dem Unternehmen verboten, mit konkreten Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsreduktion für ihr Diätprodukt zu werben. Auch in den Apotheken bietet der Hersteller derzeit Sonderkonditionen und Gratisprodukte an.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS). Die Reklame verspreche enorme Gewichtsverluste in kurzer Zeit, so die Kritik. Außerdem werde Diabetikern, Rheumatikern und Osteoporose-Kranken Linderung und Besserung versprochen. Beides sei irreführend. Das Gericht bestätigte die Ansicht im April. Untersagt wurden eine Vielzahl von Werbeaussagen wie etwa das Versprechen auf der Packung „aktiviert den Stoffwechsel“ oder die Aussage „reguliert nachweislich den Blutzuckerspiegel“.

Nach dem Urteil des Landgerichts hatte Almased die Entscheidung relativiert: Nur die Werbung werde angegriffen. „Niemand bezweifelt, dass die Aussagen und Produkteigenschaften richtig und wahr sind“, teilte Almased mit. Es sei nie das Ziel gewesen, Krankheiten zu lindern oder zu heilen. Almased hatte vom Gericht eine Aufbrauchfrist bis zum 31. August erhalten. Da der Hersteller in Berufung geht, darf er vorerst weiter mit den laut VZS irreführenden Botschaften werben. In nächster Runde wird vor dem Oberlandesgericht Celle (OLG) verhandelt. Einen Termin gibt es noch nicht.

Die Richter beim Landgericht hatten dem Hersteller auch die Aussage verboten, das Diätpulver greife „gleich mehrfach unterstützend in die Rheuma-Therapie ein“, indem es dem Eiweißabbau entgegensteuere, der bei entzündlichen Prozessen verstärkt ablaufe. Auch Erfahrungsberichte, bei denen die bezifferte Gewichtsreduktionen oder in diesem Zusammenhang genannte Zeiträume angepriesen werden, sind dem Urteil zufolge unzulässig.

Der Hersteller darf demnach nicht mehr Anwender mit folgenden Botschaften zitieren: „Meine Blutzuckerwerte liegen jetzt wieder im normalen Bereich“, „Meine Blutzuckerwerte liegen jetzt wieder im Bereich derer von Normalmenschen“ oder „Heute ist […] 20 Kilogramm leichter und kommt ganz ohne Insulinspritzen und -tabletten aus“.

Unzulässig waren aus Sicht der Richter zudem die Aussagen, dass die in Almased enthaltenen Aminosäuren einen positiven Einfluss auf den Knochen- und Gelenkstoffwechsel nehmen, von denen Rheumatiker und Osteoporose-Patienten profitieren könnten und dass die enthaltenen essentiellen Aminosäuren und Soja-Isoflavone antientzündlich in den Stoffwechsel eingriffen. Das gleiche gilt für bioaktive Peptide. Almased hatte versprochen, diese aktivierten die Fettverbrennung und hemmten die Fettspeicherung.

Almased bietet Apotheken derzeit eine ganze Reihe von Aktionen an. Der Hersteller bewirbt etwa „Gratis-Schulungen“: In kurzweiligen Referaten schulten Referentinnen Apothekenangestellte zu „Almased-Experten“, heißt es. Dafür winkt ein Rabatt von 30 Prozent auf Bestellungen.

Außerdem verschenkt der Hersteller Pulverdosen, wenn die Produkte in der Frei- oder Sichtwahl aufgestellt werden. Apotheken sollen dafür ein Beweisfoto schicken. Apotheker können auch im Internet jedes Quartal Gratisware „erspielen“. Dafür müssen sie sich registrieren und sogenannte Prämienpunkte erzielen, um sie gegen Vitalkost einzutauschen.