Versandapotheken

DocMorris/Wellsana-Verfahren ausgesetzt APOTHEKE ADHOC, 20.04.2015 10:06 Uhr

Berlin - 

DocMorris setzt auf die Liberalisierung des Apothekenmarktes, das ist erklärtes Ziel im Geschäftsbericht: Vor mehreren Gerichten hat die Versandapotheke versucht, ein EuGH-Verfahren zu Rx-Boni anzuzetteln. In Düsseldorf war sie über ihren Partner, die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV), erfolgreich. Ein weiteres Verfahren lief in München, dabei ging es um die Wellsana-Apotheke, die DocMorris 2013 übernommen hatte. Dies wurde jetzt bis zur EuGH-Entscheidung ausgesetzt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat im März drei Fragen zur Vorabentscheidung nach Luxemburg geschickt. Die EU-Richter sollen im Kern klären, ob ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften gebunden werden dürfen. In dem Verfahren geht es um die Kooperation der DPV. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

Auf die Entscheidung des EuGH wird die Branche voraussichtlich noch ein Jahr warten müssen. Mit Blick auf dieses sogenannte Vorabentscheidungsersuchen entschied das OLG München jetzt, den Rechtsstreit bis zur EuGH-Entscheidung auszusetzen.

Das Urteil aus Düsseldorf war überraschend gekommen, denn die Rechtsfrage schien geklärt: Schon 2012 hatte der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte in einem Verfahren um die Rx-Boni der Europa Apotheek Venlo (EAV) entschieden, dass sich auch ausländische Versandapotheken hierzulande an die deutschen Preisvorschriften halten müssen.

Den EuGH wollten der Gemeinsame Senat und der Bundesgerichtshof (BGH) nicht einschalten, denn dieser würde ebenso entscheiden. Das OLG Düsseldorf jedoch sah das anders und schloss eine abweichende Auffassung auf europäischer Ebene nicht aus. Denn die EU-Kommission hatte gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

DocMorris und der Verband der Europäischen Versandapotheken (EAMSP) hatten immer wieder eine Vorlage zum EuGH gefordert, um die Rechtsfrage auf europäischer Ebene klären zu lassen. Parallel hatten sich der EAMSP sowie die EAV auch bei der EU-Kommission über das Rx-Boni-Verbot beschwert.

In Düsseldorf ging es um die Teilnahme der DPV-Mitglieder am Bonussystem von DocMorris: Für die Bestellung rezeptpflichtiger Parkinson-Medikamente erhielten Neukunden einmalig 5 Euro, für Folgebestellungen pro Rezept einen Bonus in Höhe von 2,50 Euro. Zusätzlich bekamen Kunden einen Bonus in Höhe von 0,5 Prozent des Medikamentenwertes.