Substitutionsliste

Aut-idem-Kreuz, Apotheker-Bedenken und therapeutische Breite Alexander Müller, 10.01.2014 11:14 Uhr

12 Wirkstoffe in der Prüfung: Kassen und Apotheker haben sich auf fünf Kriterien für die Erweiterung der Aut-idem-Liste verständigt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Für die Erweiterung der Aut-idem-Liste haben sich Kassen und Apotheker im Schiedsverfahren auf fünf Kriterien für die Bewertung von Wirkstoffen verständigt. Die Gutachter beider Seiten sollen etwa das Verordnungsverhalten der Ärzte oder die Substitutionspraxis in den Apotheken heranziehen. Ein Dutzend Wirkstoffe steht jetzt zur Prüfung an.

Das erste Kriterium betrifft den Anteil der Aut-idem-Verordnungen der Ärzte: Je häufiger die Mediziner in der Vergangenheit einen Austausch unterbunden haben, desto eher kommt der entsprechende Wirkstoff auf die Verbotsliste.

Entsprechendes gilt nach dem zweiten Kriterium für die Apotheken: Die Gutachter sollen überprüfen, wie oft die Apotheker pharmazeutische Bedenken geltend gemacht und damit eine Substitution verhindert haben.

Das dritte Kriterium ist sehr klar: Entscheidend für die Aufnahme in die Liste ist die geringe therapeutische Breite des Wirkstoffs nach Maßgabe der Kriterien der „Critical Dose Drug“ (CDD).

Wenige Wirkstoffe dürften unter das vierte Kriterium fallen: Betroffen sind Arzneimittel, bei denen im Falle Umstellung laut Zulassung und Fachinformation ein Drug-Monitoring erforderlich ist.

Gemäß dem fünften Kriterium sollen die Gutachter Studien, Ergebnisberichte, wissenschaftliche Veröffentlichungen und Stellungnahmen auswerten. Maßgabe ist die bestmögliche Evidenz – das Auftreten von Compliance-Problemen bei einzelnen Versicherten rechtfertigt keine Aufnahme in die Liste.

Bislang haben sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Schiedsverfahren auf zwei Wirkstoffe geeinigt: Ciclosporin und Phenytoin sind ab April von der Substitution ausgeschlossen. Sowohl das Immunsuppressivum als auch das Antiepileptikum fallen unter die „strengeren“ Kategorien.

Beide Seiten werden jetzt jeweils einen Experten benennen, der die weiteren Wirkstoffe anhand dieser Kriterien überprüft. Danach wird man sich wieder vor der Schiedsstelle treffen.

Der DAV hatte im April eine Liste mit 20 Wirkstoffen vorgelegt. Im Laufe des Verfahrens hat man sich nun zunächst auf zwölf Wirkstoffe geeinigt. Voraussetzung war nämlich unter anderem, dass es zu den Substanzen überhaupt schon einen generischen Wettbewerb gibt. Überprüft werden sollen etwa Carbamazepin, L-Thyroxin, Morphin, Phenprocoumon und Valproinsäure.

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