Lebensmittel

Kontrollgebühren für Apotheken Alexander Müller, 04.02.2015 15:21 Uhr

Berlin - 

Traubensaft, Bonbons, Gummibärchen – die allermeisten Apotheken verkaufen auch Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. Deshalb werden sie von der Lebensmittelüberwachung amtlich kontrolliert. In Niedersachsen werden für die planmäßigen Routinekontrollen neuerdings Gebühren fällig.

Beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Landkreis Diepholz steht das Telefon nicht mehr still. Die Behörde hat 1700 Lebensmittelbetriebe angeschrieben, darunter auch alle Apotheken der Region: Viele Apotheker in Niedersachsen fragen sich nun, warum sie künftig Gebühren für die Kontrollen zahlen sollen.

Hintergrund ist die neue Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV), die Anfang Dezember in Niedersachsen in Kraft getreten ist. Die Verwaltungen seien gehalten, jetzt auch für planmäßige Routinekontrollen Gebühren zu erheben, teilt der zuständige Landrat mit. Zuständig sind jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Höhe der Gebühr hängt vom Jahresumsatz der Apotheke mit den betroffenen Produkten ab. Darunter fallen Lebensmittel, aber auch Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika. Apotheken zählen zu den sonstigen Betrieben, da sie nur registrierungspflichtig, aber nicht zulassungspflichtig sind. Die Gebühr für die Kontrolle beträgt pauschal 43 Euro bei einem Jahresumsatz bis 125.000 Euro. Liegt der Umsatz darüber, werden 66 Euro fällig. Ab 250.000 Euro Umsatz mit Lebensmitteln wird die Gebühr je nach Zeitaufwand der Routinekontrolle erhoben.

Die Apotheker sollen jetzt gegenüber den Behörden eine Selbstauskunft über ihre Erlöse abgeben. Bei erheblichen Zweifeln an diesen Angaben müssen die Zahlen auf Verlangen des Veterinäramtes belegt werden. Ansonsten erfolgt eine Gebührenfestsetzung nach dem vollen Zeitaufwand zuzüglich der Aufwendungen für An- und Abfahrt und der Reisekosten. Die Selbstauskunft soll bis zum 6. Februar erteilt werden und ist für jede Filiale anzugeben.

Wie oft die Betriebe von den Lebensmittelkontrolleuren aufgesucht werden, hängt nach ihrer Risikoeinstufung ab – ein Fleischer wird häufiger und strenger kontrolliert als ein Getränkemarkt. Die Frequenz richtet sich natürlich auch danach, wie der Unternehmer bei früheren Kontrollen abgeschnitten hat. In Apotheken werden beispielsweise die Lagerung und Kennzeichnung geprüft. Etwaige Verstöße werden von der Behörde bewertet und gegebenenfalls mit einem Bußgeld belegt.

Nach Angaben der Apothekerkammer Niedersachsen war die Lebensmittelüberwachung bis Dezember aus Mitteln des Landeshaushaltes finanziert und deshalb für den Betrieb nicht gebührenpflichtig. Gebühren seien bislang nur für Kontrollen in besonders zugelassenen Betrieben erhoben worden oder wenn die Feststellung eines Verstoßes zu weiteren amtlichen Kontrollen geführt habe. Die Kommunen planten derzeit, wie die Regelüberwachung künftig durchgeführt werde, so die Apothekerkammer.

In Westfalen-Lippe waren Lebensmittelkontrollen auch schon einmal Thema, das liegt laut der Apothekerkammer (AKWL) aber rund zehn Jahre zurück. Damals waren vereinzelt Lebensmittelinspektoren zu Gast in Apotheken, um sich alle Kosmetika und Lebensmittel – vom Saft bis zum Traubenzucker – zeigen zu lassen. Apotheker fragten damals bei der Kammer nach: Dürfen die das? Die Antwort lautete: Ja. Seitdem sei das aber kein Thema mehr gewesen, so ein Sprecher der Kammer.