Hilfstaxe: Apotheke rechnet nach altem Modell ab Katharina Brand, 31.01.2024 09:42 Uhr
Mit dem Jahreswechsel hat die Hilfstaxe – mit Ausnahme von Cannabisblüten – ihre Gültigkeit verloren. Die Abdata hat die hinterlegten Preise für Stoffe und Gefäße zu Beginn des neuen Jahres gelöscht. Abgerechnet wird nun eigentlich nach §§ 4 und 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Einige Apotheken sehen das allerdings anders.
„Wir berechnen das alles wie vorher. Für mich ist es nicht eindeutig, die kompletten Packungen mit Verwurf zu berechnen“, erklärt eine für die Rezeptur verantwortliche PTA aus der Nähe von Leipzig. Aus diesem Grunde wolle man sich „den ganzen Stress mit den Krankenkassen später sparen“. Deshalb rechne man Rezepturen weiterhin auf die „alte Weise“ ab, berichtet sie.
Substitutions- und Cannabispatienten
„Die Einkaufspreise mussten wir alle wieder einpflegen“, erklärt sie. „Das passt alles.“ Für Gefäße mussten beispielsweise die Einkaufspreise eingepflegt werden, da vor der Kündigung der Hilfstaxe der Listen-EK zugrunde lag. „Da hier kein Preis mehr zur Verfügung stand, mussten wir das anpassen.“
Das einzige Problem, das die Rezepturverantwortliche sieht, seien die Substitutions- und Cannabispatienten. „Diese Anlagen sind noch gültig. Aber die Bestandteile, die damit abgerechnet werden können, waren ja in Anlage 1 und 2 der Hilfstaxe enthalten.“
Richtig ist: Anlage 10 der Hilfstaxe regelt die Cannabisabrechnung. Nur Hilfsstoffe und Verpackung liegen den Anlagen 1 und 2 zugrunde. Softwaretechnisch sei dies in der Umsetzung ein Problem, es gebe wohl keine Lösung. „Da warten wir noch auf unser Softwarehaus“, erklärt die Rezeptur-PTA weiter. Bislang sind diese Rezepturen nicht abrechnungsfähig.
Alte Preise trotz neuer Vorgaben
„Wir sind hier in der Apotheke alle der Ansicht, dass wir es auf die alte Weise weitermachen. Deshalb berechnen wir nicht die ganzen Packungen“, bekräftigt die Rezeptur-PTA ihre Haltung. Kundinnen und Kunden zahlen nach wie vor die „alten“ Preise aus dem Vorjahr. „Niemand weiß, wie die Krankenkassen auf die Änderung reagieren und ob es dann einen langen Kampf gibt“, erklärt sie. „Wir haben uns deshalb gleich gesagt: Es bleibt alles beim Alten. Es werden dann anstatt der Preise aus der Hilfstaxe unsere tatsächlichen Einkaufspreise zu Grunde gelegt – und das war es dann.“
BAV mahnt zur Vorsorge
Durch verantwortliche Institutionen – wie der zuständigen Kammer oder Verbänden – hat die Apotheke sich diesbezüglich nicht informieren lassen.
Der Berliner Apotheker-Verein (BAV) appellierte bereits Mitte Dezember an die Apotheken: „Bitte machen Sie sich klar: Der DAV befindet sich in einer Konfliktsituation, um eine angemessene Vergütung für die Leistungen der Apotheke zu erreichen. Konflikte sind nicht bequem.“ Retaxationen seien wahrscheinlich. Deshalb sollten Apotheken, die häufig Rezepturen zu Lasten der GKV abrechnen, Rücklagen dafür schaffen. Apotheken müssten verstehen, wie wichtig die Rezepturherstellung eigentlich ist. Dazu gehöre auch, den damit verbundenen Aufwand erkennen. Das Handeln des DAV in dieser Sache sei nicht nur korrekt, sondern sogar notwendig.