Betriebsprüfung

Steuer-Vergleich: Apothekerin zahlt 10.000 Euro Alexander Müller, 29.10.2014 09:12 Uhr

Berlin - 

Einen weiteren Grundsatzstreit um steuerrelevante Daten aus der Apotheken-EDV wird es nicht geben: Vor dem niedersächsischen Finanzgericht in Hannover hat sich eine Apothekerin gestern mit dem Finanzamt verglichen. Als Hinzuschätzung wegen fehlender Daten bei der Steuerprüfung zahlt die Apothekerin 10.000 Euro nach. Der Fiskus hatte ursprünglich 40.000 Euro gefordert.

Bei der Betriebsprüfung hatte das Finanzamt Verden konkret das Fehlen von Daten aus den Jahren 2007 und 2008 moniert. Die Einzeldaten wurden vermutlich bei einer Fernwartung aus der EDV gelöscht. Das Softwarehaus bestätigte der Apothekerin später, dass sie keine Schuld am Verlust der Daten trage.

Steuerrechtlich haftet sie trotzdem. Das Finanzamt schätzte die Umsätze für die beiden fehlenden Jahre und verlangte eine Nachzahlung von rund 40.000 Euro. Die Apothekerin zog vor Gericht und ließ sich von der Treuhand Hannover vertreten.

Bei der Verhandlung hatten die Richter dem Vernehmen nach Zweifel geäußert, ob die Hinzuschätzungstabelle des Fiskus im konkreten Fall anwendbar gewesen sei. Schließlich einigte man sich auf einen Vergleich. Die Apothekerin zahlt ein Viertel des ursprünglich vorgesehenen Betrages.

Auch wenn die Nachzahlung finanziell immer noch schmerzhaft ist, ist die Apothekerin erleichtert: „Ich bin froh, dass dahinter jetzt ein Haken ist“, sagte sie. Ihr sei der Vergleich lieber gewesen als die unsicheren Aussichten eines womöglich langen Verfahrens.

Theoretisch bliebe der Apothekerin noch die Möglichkeit, das Softwarehaus auf Schadenersatz zu verklagen. Davon wird sie aber voraussichtlich keinen Gebrauch machen. Sie habe den Anbieter ohnehin längst gewechselt und will mit der Sache abschließen.

Die Frage des Zugriffsrechts des Fiskus auf bestimmte Daten wurde in der Verhandlung nicht eingehender behandelt. Seit Monaten streiten Steuerberater und Finanzämter darüber, ob Betriebsprüfer Anspruch auf die sogenannte Kassenauftragszeile haben, also alle Einzelverkaufsdaten aus der Apotheken-EDV. Beim Bundesfinanzhof (BFH) in München sind zu dieser Fragestellung drei Verfahren anhängig. Verhandelt wird voraussichtlich aber erst im nächsten Jahr.