Betäubungsmittel

Alte BtM-Rezepte werden ungültig APOTHEKE ADHOC, 16.09.2014 15:00 Uhr

Neue Vordrucke: Ab 2015 dürfen Apotheker alte Betäubungsmittelrezepte nicht mehr beliefern. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Ab dem kommenden Jahr dürfen alte Betäubungsmittelrezepte nicht mehr zur Verschreibung verwendet werden. Das teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit. Demnach dürfen die alten BtM-Rezepte nur noch bis zum 31. Dezember ausgestellt und bis zum 7. Januar 2015 durch die Apotheke beliefert werden.

Seit März 2013 gibt die im BfArM angesiedelte Bundesopiumstelle neue BtM-Rezeptformulare heraus. Diese tragen eine fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Die zuvor ausgegebenen BtM-Rezepte tragen eine deutlich längere Zahlenfolge.

Ab Januar kommenden Jahres dürfen ausschließlich die neuen Rezepte verwendet werden. Das ergebe sich aus den Regelungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, so das BfArM.

Betäubungsmittel dürfen nur maximal sieben Tage nach Ausstellungsdatum auf dem BtM-Rezept von der Apotheke abgegeben werden. Die alten BtM-Rezepte sollen nicht an die Bundesopiumstelle zurückgeschickt werden, sondern müssen vom Arzt mit den Durchschriften der ausgestellten BtM-Rezepte drei Jahre aufbewahrt werden.