Der neue Rahmenvertrag:

Rabattierte Arzneimittel haben Vorrang, auch im importrelevanten Markt 11.09.2019 08:40 Uhr

Im neuen Rahmenvertrag1, wird neben dem generischen Markt2 der sogenannte importrelevante Markt in § 13 definiert, in dem grundsätzlich auch das namentlich verordnete
(Original-)Arzneimittel (setzt den Preisanker3) oder alle günstigeren Importpräparate abgegeben werden dürfen. Die Bestimmung preisgünstiger Importe zur Erfüllung des Einsparziels4 erfolgt dabei nach einer neuen Preisabstandregelung5.

Vorrangig abgegeben werden müssen weiterhin Rabattarzneimittel.6 „Besteht für Original, Import oder Generikum (oder für mehrere davon) ein Rabattvertrag, sind wir nicht mehr im importrelevanten Markt. Somit besteht auch kein Abgabevorrang für das Importarzneimittel; das Einsparziel greift an dieser Stelle nicht.“, so RA Jörn Grotjahn, Fachanwalt für Medizinrecht.7

Botox® von Allergan ist seit 1. September für ca. 55 Mio. und somit für rund 80 % aller GKV-Versicherten rabattiert8. Für die Belieferung eines Rezeptes über Botox® von Allergan können sich somit folgende Konstellationen ergeben:

  • Ist nur Botox® von Allergan rabattiert, ist die Abgabe des Botox®-Originals für die Apotheke verpflichtend.6
  • Sind das Botox®-Original und Importe rabattiert, gilt: „der Apotheker kann frei zwischen rabattiertem Original und rabattiertem Import auswählen“ (Grotjahn) und damit ist die Abgabe des rabattierten Botox® von Allergan auch möglich.6

Zu beachten ist laut Grotjahn, „dass Abgaben nach § 11 (also Abgaben rabattierter Arzneimittel) nicht in den Umsatz des importrelevanten Marktes nach § 13 fließen und somit auch nicht zugunsten des Einsparziels verbucht werden“, auch Importpräparate nicht.

Existieren keinerlei Rabattverträge, erstreckt sich der Auswahlbereich auf den importrelevanten Markt.7 Das verordnete Botox® von Allergan darf abgegeben werden, da die Abgabe preisgünstiger Importe möglich, aber nicht verpflichtend ist.3

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, gültig seit 01.07.2019
2 § 12 Rahmenvertrag
3 § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag
4 § 13 Abs. 5 Rahmenvertrag
5 § 2 Abs. 8 Rahmenvertrag
6 § 11 Rahmenvertrag
7 § 13 Abs.1 Rahmenvertrag
8 www.deutschesarztportal.de/Aktuelle Rabattverträge, Stand: 01.09.2019