Horrende Verluste ausgleichen

Rx-Skonti: Was bedeutet das konkret für Apotheken?

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Berlin -

Die Skonto-Sperre traf Inhaber:innen empfindlich. Viele Apotheken müssen seitdem hohe Fehlbeträge abfedern. Die Hoffnung: Im Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) ist eine Wiedereinführung von Rx-Skonti geplant. Doch was bedeutet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) konkret für die Apotheken vor Ort?

Aufgrund der BGH-Entscheidung vom 8. Februar haben sich die Großhändler und viele Hersteller dazu entschieden, Skonti beim Einkauf von Apotheken für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu limitieren. Das BGH-Urteil, dessen Begründung seit Mitte April vorliegt, betrifft die Gewährung von Preisnachlässen für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Konkret: Vorteile auf Rx dürfen seither nur noch aus dem Höchstzuschlag der Vorlieferanten von maximal 3,15 Prozent gewährt werden.

Der Skonto-Sperre folgen horrende Verluste: „Eine Apotheke mittlerer Umsatzgröße würde ohne Rx-Skonti gut 22.000 Euro Ergebnis einbüßen – das wären rund 16 Prozent oder etwa 0,50 Euro pro Packung“, rechnete die Treuhand Hannover vor. Dabei ist der Verlust vor allem abhängig vom Einkaufsvolumen der Apotheke und davon, wie gut die Konditionen vor der Sperre verhandelt wurden. Für jeden einzelnen Inhaber oder Inhaberin wird es darauf ankommen, inwieweit sich Kürzungen durch Gegenmaßnahmen kompensieren lassen.

Mit dem Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) soll die Skonto-Sperre aufgehoben werden. Jedoch scheint die Reform zukunftsnah nicht realisierbar – zuletzt hatte sich auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht zuversichtlich gezeigt, dass seine Reform noch kommen wird. Eine dringende Regelung zu Skonto fehlt folglich.

Die Treuhand zieht verschiedene mögliche Kompensationen in Betracht, die je nach Lieferant als Verhandlungsgegenstand in den individuellen Gesprächen dienen könnten:

  • Wegfall oder Reduzierung des Handelsspannenausgleichs
  • erhöhte Vergütungen bei bisherigen Rabatt-Ausschlüssen und Sonderartikeln
  • Erhöhung der Rabatte/Skonti auf die nicht vom Urteil betroffene Non-Rx-Ware (OTC, Freiwahl)
  • Werbekostenzuschüsse oder andere Boni, die nicht: Rx-bezogen sind
  • Gebühren kürzen
  • bei vorhandener Liquidität: Angebot einer (hoch-)verzinsten Vorauskasse

Letztlich liegt es an den einzelnen Inhaber:innen, wie sie mit viel Verhandlungsgeschick die entstandenen Fehlbeträge ausgleichen können.

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