Urlaubsplanung

Streit- und Frustfaktor Urlaub

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Berlin -

Die schönste Zeit des Jahres will gut geplant sein. Die Urlaubsplanung ist zu Beginn des Jahres in vollem Gange oder in einigen Apotheken auch schon abgeschlossen. Nicht jeder Wunsch geht dabei in Erfüllung und kann Auslöser für Streitigkeiten sein.

Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) regelt Urlaubstage und Planung. Apothekenmitarbeiter haben Anspruch auf 33 freie Tage, wer länger als fünf Jahre im Betrieb tätig ist, einen Tag mehr. Für eine freie Woche, sind sechs Urlaubstage nötig. Ob der angegebene Wunsch erfüllt wird, liegt beim Arbeitgeber oder der Apothekenleitung. Die Wünsche müssen berücksichtigt, jedoch nicht in jedem Fall erfüllt werden.

Betriebliche Gründe oder Wünsche anderer Mitarbeiter können für Frustration sorgen, wenn die eigene Planung nicht genehmigt wird. Soziale Aspekte von Kollegen können Vorrang haben. Diskussionen gibt es besonders bei der Verteilung der freien Tage bezüglich der Ferien. Wer schulpflichtige Kinder hat oder einen Lebenspartner, der als Lehrer tätig ist, wird eher berücksichtigt als ein Alleinstehender ohne Kinder.

Aber auch unter den Kollegen mit Kindern gibt es Streitpotential. Eine Gleichberechtigung sollte in der Verteilung der freien Tage vorliegen. Die Sommerferien können zum Beispiel aufgeteilt werden. Der Eine nimmt die ersten drei Wochen, der andere die letzten drei. Auch Frühlings- und Herbstferien sollten gleichmäßig aufgeteilt werden.

Ein Urlaubswunsch in der umsatzstarken Zeit vor Weihnachten kann aus betrieblichen Gründen nicht immer erfüllt werden. So verhängen einige Apotheken eine „Urlaubssperre“ von Mitte November bis Ende Dezember. Denn nicht nur steigende Kundenzahlen sondern auch erkältungsbedingte Ausfälle prägen den Apothekenalltag.

Der Urlaub dient der Erholung und dem Erhalt der Arbeitskraft und soll daher laut BRTV möglichst zusammenhängend genommen und gewährt werden. Mitarbeiter könnten demnach die 5,5 Wochen am Stück nehmen oder verteilen. Üblich sind jedoch zwei bis drei zusammenhängende freie Wochen.

Spätestens vier Wochen nach dem Einreichen des Urlaubsantrages muss eine Entscheidung vorliegen. Um keinen Unmut aufkommen zu lassen, sollte sich das Team bezüglich der Urlaubsplanung absprechen. „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ sollte nicht über die Erfüllung des Urlaubswunsches entscheiden.

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