Anhörung

PTA-Reform im Bundestag

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Berlin -

Ausbildungsdauer und -vergütung, Schulgeld sowie Kompetenzen: Heute diskutierten im Bundestag die Gesundheitsexperten über die PTA-Reform. Im Gesundheitsausschuss kamen unter anderem die Apothekengewerkschaft Adexa, der Bundesverband Pharmazeutisch-technischer Assistenten (BVpta), die Gewerkschaft Verdi, die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) und die ABDA zu Wort.

Zumindest in einem Punkt sind sich alle Beteiligten einig: Ausbildung und Beruf der PTA müssen attraktiver werden. Uneinigkeit herrscht jedoch über die Details. Der Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht keine Änderung in der Ausbildungsdauer, aber eine Ausweitung der Kompetenzen für PTA unter bestimmten Voraussetzungen vor.

Ausbildungsdauer
Seitens der ABDA erntet der Gesetzesentwurf nur teilweise Applaus. Denn auch die ABDA sieht unter inhaltlichen Aspekten keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der Ausbildung. Dauer und Struktur sind angemessen, stellte Dr. Christiane Eckert-Lill aus Sicht von ABDA und DAV heute klar. Die bewährte Struktur solle beibehalten werden, allerdings „zeitliche Kürzungen in einzelnen Fächern sind angemessen.“ Zu Lasten der Chemie solle die Arzneimittelkunde profitieren.

Eine Ausweitung der Ausbildungsdauer könne gar den Fachkräftemangel fördern. Es bestehe die Gefahr, dass beispielsweise bei der Verlängerung der Schulzeit auf zwei Jahre und drei Monate, Schulplätze blockiert werden. „Weil die Mädchen ja nicht zu einem Schuljahr die Schule verlassen, sondern über das Schuljahr hinaus und Ausbildungsplätze blockieren.“ Damit stünden weniger Ausbildungsplätze zur Verfügung. Für den Fachkräftemangel sei nicht nur der demographische Wandel verantwortlich, sondern auch der Mangel an Ausbildungsplätzen, so Eckert-Lill. Eine Verlängerung der Ausbildung wäre zudem unverhältnismäßig und brächte keinen Zugewinn an Kenntnissen und Fertigkeiten.

„Die Attraktivität der Ausbildung steigt nicht mit der Ausbildungslänge“, so Kerstin Wahlbuhl (DPhG). Schließlich müssten Eltern ein halbes Jahr länger Wohnraum und Miete zur Verfügung stellen. Die Ausdehung der PKA-Ausbildung hätte schließlich auch zu sinkenden Ausbildungszahlen geführt. Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer sei nicht notwendig.

Für eine Ausweitung der Ausbildungsdauer auf drei Jahre sprechen sich Adexa, BVpta und Verdi aus. Aus Sicht des BVpta ist eine Verlängerung der Ausbildungsdauer unabdingbar. „PTA übernehmen nicht mehr nur Assistenzarbeiten“, so Sabine Pfeiffer van Rijwijk. Eine Stundenkürzung ist aus Sicht des BVpta nicht zu vertreten, denn Chemie biete das Basis- und Ausgangswissen für Arzneimittelkunde und Rezeptur.

Aus Sicht der Adexa muss die Ausbildung über ein reines Auswendiglernen hinaus gehen. Es seien moderne pädagogische Mittel notwendig, um umfangreiches Wissen zu erlangen. „In alten Strukturen neues Wissen zu vermitteln, ist kontraproduktiv“, so Adexa-Vorsitzender Andreas May. Stundenkürzungen werden von der Apothekengewerkschaft als kritisch angesehen. Reines Auswendiglernen könne nichts mit professioneller Arzneimittelversorgung zu tun haben. „Wir brauchen einfach die sechs Monate Verlängerung.“

„Zweieinhalb Jahre Schule – das kann keinen überfordern“, so Peter Lehle vom Kreis Ellwangen. Es sei eine Organisationsaufgabe, aber die müsse man leisten können. „Wer es nicht organisiert bekommt, will es nicht organisieren.“ Vorstellbar wären zwei Modelle – 2,5 Jahre Theorie und ein halbes Jahr Praxis oder vielleicht noch denkbar zwei Jahre Schule und das dritte Jahr Theorie und Praxis im Wechsel.

Kompetenzerweiterung
An der Kompetenzerweiterung scheiden sich die Geister ebenfalls. Der Gesetzesentwurf sieht eine Lockerung der Aufsichtspflicht vor. So soll die Aufsicht entfallen, wenn die PTA bereits eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen kann und mindestens seit einem Jahr in der Apotheke angestellt ist sowie die staatliche Prüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ absolviert hat. Außerdem sind regelmäßige Fortbildungen Pflicht. PTA mit schlechterem Abschluss müssen zwei Jahre Berufserfahrung mehr vorweisen. Außerdem ist die Ausweitung der Kompetenzen limitiert.

„Sehr kritisch“ sieht dies die Bundesärztekammer (BÄK). Schließlich ist die Rezeptbelieferung ein „fehlerbehafteter Prozess“. Vor allem die Abgabe neuer Arzneistoffe wie monoklonale Antikörper oder biologische Arzneimittel erforderten eine umfassende Beratung. Es handele sich „um Prozesse, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.“ Keine Kompetenzerweiterung soll es auch aus Sicht der ABDA geben. Hier sieht man § 7 Apothekengesetz in Gefahr. Demnach ist der Apothekenleiter zur persönlichen Leitung der Apotheke in „eigener Verantwortung“ verpflichtet. „Dieser Verpflichtung kann der Apothekenleiter nicht gerecht werden, wenn PTA in ‚eigener Verantwortung‘ Entscheidungen treffen, ohne dass der Apothekenleiter oder ein Apotheker die Möglichkeit hat, korrigierend einzugreifen.“ Auch Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten, die den Apotheker in dessen Abwesenheit aus Besitzstandswahrung befristet vertreten dürfen, arbeiteten unter Verantwortung des Apothekers und nicht in eigener Verantwortung, führt Eckert-Lill an.

Chef-PTA wäre eine Kompetenzsteigerung für PTA mit entsprechender Fort- und Weiterbildung beispielsweise ein den Bereichen Rezeptur, Defektur, Qualitätsmanagement beziehungswiese Medikationsmanagement. Hier können PTA selbständig bestimmte Daten einpflegen. „Wir sehen es als dringend erforderlich, dass eine PTA mit Abschluss und einer gewissen Berufserfahrung von ein oder zwei Jahren – unabhängig von der Benotung – einfach Kompetenzen zugesprochen bekommt in Änderung der Apothekenbetriebsordnung. Die PTA muss die Möglichkeiten ja nicht wahrnehmen.“

Schulgeld und Ausbildungsvergütung
Wegfall des Schulgeldes und eine Ausbildungsvergütung von Anfang an könnten die Attraktivität des Ausbildungsberufes fördern. Auch aus Sicht der ABDA ist der Wegfall des Schulgeldes „unverzichtbar“. Auch aus Sicht von Verdi würde dies die Attraktivität der Ausbildung steigern. Für den BVpta sollte Schulgeldfreiheit selbstverständlich sein, schließlich sei das Pharmaziestudium ebenfalls kostenfrei.

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