Versandhandel

BMG: Wir überwachen keine Hollandversender

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Berlin -

Die Bundesregierung bleibt dabei: Für die Überwachung niederländischer Versandapotheken sind allein die niederländischen Behörden zuständig. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an die Fraktion Die Linke hervor. Die Überwachungsbehörden beider Länder seien aber in ständigem Austausch, versichert die Regierung.

Unmittelbar vor der Verabschiedung des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) durch das Bundeskabinett hatte die Links-Fraktion einen umfangreichen Fragekatalog zum Umgang des BMG mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris an Minister Jens Spahn (CDU) geschickt. Die Linke hatte nicht nur nach den Lobby-Aktivitäten gefragt, sondern auch nach der staatlichen Aufsicht.

Denn nach Erkenntnissen der Linken wird DocMorris weder von niederländischen noch von deutschen Stellen überwacht. Im Jahr 2017 habe die zuständige Überwachungsbehörde in den Niederlanden sogenannte Grenzapotheken definiert. Es handele sich dabei um Arzneimittelversender, die hauptsächlich ins europäische Ausland versenden, unter anderem nach Deutschland. Die niederländische Aufsichtsbehörde habe mitgeteilt, diese Apotheken könnten von den niederländischen Regelungen befreit werden, wenn die Apotheke eine Erklärung der Behörde des Landes vorlege, in das sie versendet.

Dazu wollte hatte die Linke mehrere Fragen an die Regierung. Die Antwort aus dem BMG: „Die Rechtsaufassung der Bundesregierung besteht nach wie vor. Die Niederlande regeln und vollziehen die Überwachung der Apotheken in ihrem Hoheitsgebiet in eigener Zuständigkeit. Deutsche Behörden können durch niederländisches Recht grundsätzlich nicht zu Überwachungsmaßnahmen in den Niederlanden verpflichtet werden.“

Und weiter: „Die Überwachung und der Vollzug der apothekenrechtlichen Vorschriften in Deutschland obliegen den zuständigen Behörden der Länder. Zu den Themen Überwachung und Inspektion findet ein regelmäßiger Austausch im Rahmen der Arbeitsgruppe ‚Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen‘ der Länder, an deren Sitzungen Vertreter des Bundes als Gast teilnehmen, statt.“

Die Linke wollte wissen, ob Inspektionen bei den Versendern geplant sein oder ob die Regierung von Inspektionen der niederländischen Aufsichtsbehörden wisse. Tauschen sich die Behörden hierzu aus. „Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse über geplante oder durchgeführte Inspektionen vor. Die Bundesregierung steht diesbezüglich mit den niederländischen Behörden im Kontakt. In einem Schreiben vom 28. Februar 2019 teilte eine Vertreterin der niederländischen Inspectie Gezondheidszorg en Jeugd mit, dass grundsätzlich alle niederländischen Apotheken überwacht werden. Das Bundesministerium für Gesundheit tauscht sich hierzu mit den zuständigen niederländischen Behörden aus.“

Die linke Abgeordnete Sylvia Gabelmann ist damit nicht zufrieden: „So macht es der Bundesregierung offenkundig auch nichts aus, dass die Versandapotheken aus den Niederlanden nur unzureichend kontrolliert werden. Denn die Niederländer verweisen bei den Kontrollen dieser speziellen Versandapotheken auf die Empfängerländer, weil sie gar nicht in der Lage sind, in diesen großen Lagerhallen bei täglich Zehntausenden an Bestellungen zu überprüfen, ob die Beratung durch Apotheker eingehalten wurde oder nicht. Doch die Behörden der Bundesländer können dies auch nicht leisten und verweisen auf den Bund. Und die Bundesregierung wiederum verweist auf die niederländischen Behörden.“

Gabelmann und ihre Mitstreiter hatten auch nach dem leidigen Thema der gegen DocMorris in rechtskräftigen Urteilen verhängten Bußgelder gefragt. Die Versandapotheke hatte diese regelmäßig nicht bezahlt, sodass Ansprüche des Staates in sechsstelliger Höhe verjährt sind. „Hierzu kann oder will die Bundesregierung aber keine Auskunft geben, und sie scheint auch in keiner Weise bemüht, diesen Zustand zu ändern, kritisiert Gabelmann.

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