EU-Versandapotheke

Insolvenz? Habicht will Mitarbeiter informieren

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Berlin -

Die EU-Versandapotheke steht vor dem Aus: Die Aufsichtsbehörde hat die Versanderlaubnis widerrufen. Heute Abend soll es nach Informationen von APOTHEKE ADHOC eine Mitarbeiterversammlung geben. Es gibt die Vermutung, dass Inhaberin Bettina Habicht und ihr Mann Sven Schumacher dann die Insolvenz der Versandapotheke bekannt geben.

Bereits seit Donnerstagabend gegen 18 Uhr ist die EU-Versandapotheke online nicht mehr zu erreichen. Für die pharmazeutische Beratung und Service ist eine E-Mail-Adresse angegeben. Zwar heißt es auf der Seite, der Onlineshop befinde sich im Wartungsmodus und: „Wir sind bald wieder für Sie da.“

Doch die Abschaltung hat keine technischen Gründe, sondern wurde von der Behörde angeordnet. Die Versanderlaubnis ruht vorerst. Auch aus dem offiziellen Register des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ist die Apotheke bereits seit Freitag verschwunden. Dort werden alle zugelassenen Versandapotheken geführt.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) befindet sich nach Angaben einer Sprecherin „im laufenden Verwaltungsverfahren mit der Apotheke am Telering“. Zu diesem laufenden Verfahren könne man derzeit keine nähere Angaben machen.

Sie verwies gleichwohl auf die Regelungen im Apothekengesetz (ApoG), die grundsätzlich für Versandapotheken gelten – und die sehr gut auf diesen Fall passen. Demnach ist der Inhaber gemäß § 11a ApoG einer Versandhandelserlaubnis dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung das bestellte Arzneimittel versandt wird. Die Erlaubnis sei zu widerrufen, wenn nachträglich eine der Voraussetzungen nach § 11a weggefallen ist.

Die LAVG-Sprecherin ergänzt: „Darüber hinaus besteht auch für Versandapotheken die Verpflichtung nach § 17 ApBetrO, dass Verschreibungen in einer angemessenen Zeit auszuführen sind. Im Falle einer Nichtbeachtung kann mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen reagiert werden.“ Apotheken mit Versanderlaubnis seien vollständig und aktuell im DIMDI-Register aufgeführt.

Die Aufsichtsbehörde hatte zuvor schon bestätigt, dass die gegen die Führung der Versandapotheke erhobenen schweren Vorwürfe geprüft würden. Ein anonymer Hinweisgeber hatte dem LAVG den Zugang zu einem Postfach verschafft, auf dem angeblich mehrere tausend kopierte Kundenbeschwerden gespeichert sind. Auch war die Pharmazierätin unlängst erneut vor Ort, um mit Inhaberin Bettina Habicht zu sprechen.

Unterdessen verdichten sich die Hinweise, dass es bei der EU-Versandapotheke überhaupt nicht mehr weitergeht. Erste Schritte zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens sollen schon eingeleitet worden sein, heißt es. Dass den Mitarbeitern der Februarlohn vorgezogen schon zur Monatsmitte gezahlt wurde, werten einige als weiteres Indiz für das bevorstehende Ende. Das wäre für die rund 50 Mitarbeiter zumindest ein positives Signal. Habicht und Schumacher waren für Rückfragen bislang nicht zu sprechen.

Die Aufsichtsbehörde jedenfalls hatte viel Geduld mit der Cottbuser Versandapotheke bewiesen. Denn die Vorwürfe sind keineswegs neu, sondern seit Monaten bekannt. Kunden beschweren sich über lange Lieferzeiten oder -ausfälle, zumal das Geld meist schon eingezogen oder überwiesen wurde. Mal war von Schwierigkeiten mit dem Großhandel die Rede, mal von einem Wechsel in der Lieferantenkette.

Für die Aufsichtsbehörde ebenfalls interessant gewesen sein dürfte der mutmaßliche Rezeptdeal der EU-Versandapotheke. Schon länger gab es den Verdacht, dass eingereichte Rezepte über die Galenus-Apotheke von Katrin Fehlert in Cottbus abrechnet wurden – mit oder ohne deren Einwilligung zur Datenweitergabe.

Noch anhängig ist das Verfahrens gegen Phoenix. Der Großhändler fordert 5,4 Millionen Euro von Habicht, die selbst Gegenforderungen in Höhe von inzwischen 6,1 Millionen Euro erhebt. Das Landgericht Cottbus hat in dem Millionenstreit mit Phoenix noch Gesprächsbedarf. Der erste Verkündungstermin wurde aufgehoben, am 17. April soll noch einmal verhandelt werden – womöglich dann unter vollkommen neuen Vorzeichen.

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