Gesetzgebung

USA: Aromen für E-Zigaretten werden verboten dpa/ APOTHEKE ADHOC, 03.01.2020 08:09 Uhr

Die FDA verbietet vorgefüllte Patronen mit Geschmack. Aroma-Konzentrate zum Selbermischen bleiben vorerst erlaubt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die US-Regierung will den Verkauf von E-Zigaretten mit Geschmacksrichtungen beschränken, die besonders Jugendliche ansprechen. Die Aufsichtsbehörde FDA teilte mit, dass gewisse Geschmacksrichtungen innerhalb eines Monats verboten werden sollen. Betroffen seien Varianten wie etwa Frucht oder Minze. Die Geschmacksrichtungen Tabak und Menthol sind von der Beschränkung nicht betroffen.

Verboten werden die „zigarettenfremden“ Geschmacksrichtungen nur in den vorgefüllten Patronen. Modelle mit kleinen Tanks, die selbst befüllt werden können, sind ausgenommen. Aromen, die selbst hinzugefügt werden, sind weiterhin erhältlich. Die USA hob das Mindestalter zum Kauf von Tabakprodukten und E-Zigaretten von 18 auf 21 Jahre an.

Zur Begründung hieß es, man sei darum bemüht, gegen die zunehmende E-Zigaretten-Nutzung unter Jugendlichen vorzugehen und zugleich erwachsenen Nutzern Rechnung zu tragen, die mit E-Zigaretten von herkömmlichen Tabakprodukten loskommen wollten. Im September hatte US-Präsident Donald Trump ursprünglich ein noch weitergehendes Verbot von Aromen ins Gespräch gebracht. Trump äußerte sich in den vergangenen Monaten mehrfach besorgt über die Nutzung von E-Zigaretten, insbesondere unter Jugendlichen.

Der Tod von Dutzenden Menschen nach dem Gebrauch von E-Zigaretten hat in den Vereinigten Staaten Sorge ausgelöst. Der US-Gesundheitsbehörde CDC zufolge starben bereits mehr als 50 Menschen, die Zahl der Erkrankten liegt demnach bei mehr als 2500 Fällen. In Deutschland und auch europaweit ist bislang kein ähnlicher Anstieg von Lungenschädigungen bekannt. Die Beschwerden scheinen sich auf Nutzer in Nordamerika zu beschränken. In Deutschland ist die Zusammensetzung der Wirkstoffe von E-Zigaretten strenger reguliert als in den USA.