Französische Behörde

Wirksamkeit von Homöopathie nicht nachweisbar

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Saint-Denis -

Die französische Regierung könnte bald die Erstattung von Homöopathie durch die Krankenkassen streichen. Nach Einschätzung der Obersten Gesundheitsbehörde (HAS) des Landes ist homöopathische Arznei wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend wirksam. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt, teilte die Behörde heute in einer Stellungnahme mit.

Das Gesundheitsministerium hatte die Behörde zuvor mit der Prüfung beauftragt. Gesundheitsministerin Agnes Buzyn hatte wiederholt erklärt, dass sie dem Rat der HAS für die endgültige Entscheidung folgen wolle. Zwar habe nun erstmal die Hitzewelle Priorität, sagte dem Sender France 2. Entscheidungen über die Streichung von Medikamenten könnten aber noch einige Tage oder Wochen nach der Stellungnahme der HAS getroffen werden.

Die HAS hat nach eigenen Angaben neun Monate lang fast 1200 homöopathische Arzneimittel untersucht und mehr als 1000 wissenschaftliche Publikationen analysiert. Am Ende kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass eine Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann. Die HAS betonte außerdem, dass die Anwendung der Homöopathie bei schwerwiegenden fortschreitenden Krankheiten die medizinisch notwendige Behandlung nicht verzögern darf.

Auch in Deutschland wird immer wieder über die Homöopathie gestritten und darüber, ob die Allgemeinheit die Kosten für eine solche Behandlung tragen muss. Hierzulande ist Homöopathie zwar kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen. Allerdings erstatten viele Kassen ihren Versicherten die Behandlungskosten, weil es eine entsprechende Nachfrage gibt.

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