Nach BGH-Urteil

Apothekerin führt Taschentuch-Tagebuch

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Berlin -

Nach dem „Ofenkrusti-Urteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH) herrscht in der Offizin Verunsicherung, jedenfalls erhöhter Gesprächsbedarf. „Kopfschüttelnd stand so mancher Kunde in der letzten Zeit vor mir. Allerdings nahm das Kopfschütteln im Laufe des Gesprächs meist noch zu“, berichtet eine Inhaberin. Hier nur einer von vielen Dialogen direkt aus der Apotheke. Was haben Sie erlebt? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit Kolleginnen und Kollegen im LABOR.

KUNDE: Ich habe in der Zeitung gelesen, dass Taschentücher und Traubenzucker nicht mehr erlaubt sind. So ein Quatsch!
APOTHEKERIN: Ja Sie haben ein bisschen recht, bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind Zugaben verboten. Aber ich finde das Urteil gut.
KUNDE: Warum das denn?!
APOTHEKERIN: Es zeigt, dass auf verschreibungspflichtige Arzneimittel kein Rabatt gegeben werden darf.
KUNDE: Die Preise sind doch fest, genauso wie bei Büchern.
APOTHEKERIN: Es ist bei den Politikern aber im Gespräch, genau das zu ändern. Wissen Sie, was das für Sie bedeutet?
KUNDE:…
APOTHEKERIN: Heute haben Sie als Patient die Sicherheit, nicht mehr bezahlen zu müssen. Oder möchten Sie, wenn Sie krank sind, noch die Preise vergleichen oder einen höheren Preis, wenn es besonders dringend ist?
KUNDE: Darüber habe ich noch nie nachgedacht. Aber warum dürfen ausländische Versender Rabatt geben?
APOTHEKERIN: Die unterliegen anderen Gesetzen, das ist der Grund, warum so viele Apotheken schließen müssen und werden.
KUNDE: Was kann man da machen?
APOTHEKERIN: Ein Verbot für den Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Und die Gesellschaft aufklären.

Das Urteil habe so manchen Kunden aufhören lassen, berichtet die Inhaberin, die nicht namentlich genannt werden möchte. „Obwohl der Aspekt der Preisbindung in der Berichterstattung aufgegriffen wurde, haben viele Kunden das nicht so wahrgenommen. Ich finde das ist eine gute Gelegenheit, die Leute aufzuklären, wie wichtig die Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel für die Gesellschaft ist.“

Die Debatten am HV-Tisch sieht sie vor allem als Chance: „Dieses Urteil hat viel Gesprächsstoff verursacht und das sollten wir Apotheker für uns nutzen. Ich wünsche mir Kopfschütteln von allen Kunden, dass überhaupt darüber nachgedacht wird, daran an der Preisbindung zu rütteln.“ Gute Therapieergänzungen zum Rezept ließen den Kunden auch weiterhin zu seinen Taschentücher kommen…

Welche Gespräche hat es seit dem BGH-Urteil in eurer Apotheke gegeben? Wurdet ihr oft auf den Fall angesprochen? Und habt eure Taschentuch-Ausgabe seitdem angepasst? Jetzt mit den Kolleginnen und Kollegen austauschen: Im LABOR von APOTHEKE ADHOC – „powered by“ Pohl-Boskamp.

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