ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick

Muster 16XL: Entwurf für das Wiederholungsrezept

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Berlin -

Schon im März sollen Chroniker Wiederholungsrezepte in der Apotheke einlösen können. Bis dahin müssen nur noch wenige Details geklärt werden, Kleinigkeiten wie die Umsetzung auf der Verordnung, die Darstellung in der EDV oder die Abrechnung. Nur der Feinschliff im Grunde. Immerhin für das Rezeptblatt scheint sich ein Entwurf durchzusetzen.

Das „Muster 16XL“ ist eine optimierte Version des gewohnten rosa Zettels. Da künftig mehrere Abgaben und sehr wahrscheinlich lieferengpassinduzierte Nichtabgaben auf der Verordnung dokumentiert werden müssen, hat sich die extragroße Variante in der internen Probeabstimmung durchgesetzt.

Der Sprecher der Arbeitsgruppe Wiederholungsrezept räumte zwar ein, dass die Maße mit 150x106 cm nicht besonders handlich sind, „dafür passen aber alle Informationen leicht auf die Verordnung“. Da geknickte Rezepte in der Apotheke nicht gerne gesehen werden, weil sie beim Scannen Probleme bereiten können, sollten Patienten die Formulare am besten zu zweit in die Apotheke tragen. Die Inhaber müssen entsprechend bei der Technik aufrüsten.

Die Kassenärzte fanden das zunächst nicht praktikabel. Und wenn doch, müssten die Krankenkassen die größeren Drucker in den Praxen bezahlen. Aus dem GKV-Lager kam daher schnell ein anderer Vorschlag: Wenn der behandelnde Arzt eine Mehrfachbelieferung des Rezepts gestattet, darf der Apotheker das erste Mal das Arzneimittel ganz normal abgeben. Vor der zweiten und dritten Belieferung müsse der Arzt das Rezept aber noch einmal gegenzeichnen.

Damit erklärten sich die Kassenärzte einverstanden, sofern der Autorisierungsvorgang in die Honorarordnung aufgenommen würde. Die ABDA mahnte an, dass der Rezepttransport in diesem Fall nur von pharmazeutischem Personal durchgeführt werden dürfe. Wegen des Mehraufwands schlage man aber noch eine dritte Alternative vor: Rezepte mit Abrissschnipseln – wie für die verlorene gegangene Katze. Doch die Idee wurde von den eigenen Rechenzentren sofort kassiert, nachdem der erste Scanner im Probelauf am Papierstau erstickt war.

Was wahr ist: Der Bundestag hat Mitte November den Weg für das Wiederholungsrezept geebnet. Was bekannt ist: Es handelt sich um eine Verordnung, auf die die Apotheke ein Arzneimittel mehrmals abgeben darf. Zielgruppe sind chronisch Kranke – wozu es immerhin eine Definition gibt. Aber viele andere Fragen sind wenige Wochen vor dem geplanten Start Anfang März noch nicht geklärt.

Jedenfalls nicht mehr im Januar offenbart wird die Haltung der EU-Kommission zum Apothekenstärkungsgesetz von Jens Spahn (CDU). Macht aber nichts, der Minister kann die Zeit gut für sein Gutachten gebrauchen. Das hat er im November in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, eine teilweise oder vollständige Aufgabe der Preisbindung ihrer Wirkung nach zu untersuchen. Die Frage, die Spahn sich also stellt.

Das Ministerium versichert, damit nur das eigene Gesetzesvorhaben stärken zu wollen. Die bisherigen Verlautbarungen der engagierten Institute lassen misstrauisch aufhorchen. Und die Apotheker sind sowieso etwas handscheu geworden in den vergangenen Jahren und trauen der ministeriellen Beschwichtigung nicht so recht über den Weg. Das Ganze fühlt sich so an, als könnte es auf einen Boni-Deckel hinauslaufen.

Die ABDA wusste zwar nichts von dem Gutachten, findet das Unterfangen aber im Prinzip nur logisch. Dafür hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in dieser Woche mal wieder einen größeren Mediennachhall. Er fordert eine Rückholaktion der Pharmaindustrie aus Indien und China. Das müsse man sich als Staat im Zweifeln leisten wollen, so das Argument. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) springt auf und will die Hersteller zur europäischen Wirkstoffproduktion verpflichten.

Die Grünen wünschen sich bei dem Thema Lieferengpässe mehr Transparenz schon auf Großhandelsebene. Und: Sie würden die Apotheker sogar für den Mehraufwand entschädigen, wenn die Patienten aufgrund von Engpässen umstellen müssen. Was ist denn da los? Da müssen schon Patienten Apotheker in die Bild-Zeitung zerren, um für ein bisschen Stimmung zu sorgen.

Die Bonpflicht ist dagegen schon fast zum alltäglichen Wahnsinn geworden. Trotzdem hat die Freie Apothekerschaft eine Petition gestartet, um den Gesetzgeber zur Einsicht zu bringen. Dass nämlich Belege Quatsch sind, wenn das EDV-System in der Apotheke dem Finanzbeamten schon jeden Wunsch erfüllt. Meine Theorie: Die Freie Apothekerschaft will mit der Petition nur den Bühlerrekord knacken und rechnet sich mit der Bäckerinnung im Rücken gute Chancen aus. Wir haben uns dazu mal ein bisschen umgehört.

Die ersten Apothekerkammern ziehen derweil Bilanz und müssen den düsteren Trend der vergangenen Jahre fortschreiben: Westfalen-Lippe verzeichnet den stärksten Rückgang der Apothekenzahl seit 1945 und auch im Saarland gibt es einen traurigen Negativrekord. Aus Sachsen liegen noch keine Zahlen vor, doch hier ist eine Apotheke aktuell auf seltene Weise bedroht: Wirtschaftlich mag es ihr gut gehen, aber wegen eines Wasserschadens ist das Gebäude akut einsturzgefährdet. Die Inhaberin ist hart im Nehmen und hat gegenüber mit Regalen improvisiert. Wir wünschen von hier aus alles Gute und allen ein schönes Wochenende!

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