Kein Rezept, kein Kontrahierungszwang: Die „Pille danach“ ist nicht für jede Kundin geeignet. Hier sind Gründe, wann die Abgabe des Notfallkontrazeptivums verweigert werden kann.
Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) soll angepasst werden. Das Ziel: Bürokratie, die mit dem Papierrezept verbunden ist, sowie...
Mehr»