Keine positiven Auswirkungen auf die Gesundheit: Apotheker dürfen laut Landgericht Wuppertal das Durchstechen von Ohrlöchern nicht anbieten.
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Die Löwen-Apotheke in Solingen hatte von der Wettbewerbszentrale eine Abmahnung erhalten: Das Stechen von Ohrlöchern habe keinerlei Gesundheitsbezug.
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Im Auftrag der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) war die Zentrale gegen das Angebot vorgegangen.
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Das Landgericht gab der Klage statt: Das Stechen von Ohrlöchern und das Einsetzen eines in der Apotheke erworbenen Ohrsteckers seien nicht apothekenüblich.
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Der unmittelbare Gesundheitsbezug fehlt aus Sicht der Richter eindeutig.
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Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling hatte in einem Gutachten befunden, dass das Ohrlochstechen durchaus als apothekenübliche Dienstleistung anzusehen ist.
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Der Außendienst der Firma Studex, nach eigenen Angaben weltweit führender Hersteller von Ohrlochstechsystemen, besucht auch Apotheken und Ärzte.
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Die Firma Inverness arbeitet nach eigenen Angaben bundesweit mit knapp 1000 Apotheken zusammen. Das „System 2000“ wurde laut Geschäftsführer Thomas Maltritz sogar von Apothekern entwickelt
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2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits Magnetschmuck aus der Apotheke verbannt: Dieser zähle nicht zu apothekenüblichen Waren.
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