Nicht verfügbar: Der nachgereichte Beleg eines Großhändlers, dass ein Rabattarzneimittel nicht verfügbar war, reicht der DAK nicht aus.
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Die Kasse retaxierte einen Apotheker aus Niedersachsen „auf Null“.
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Die Apotheke hatte bei Copaxone (Glatirameracetat) den Rabattvertrag der Kasse nicht beachtet.
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Der DAK-Rabattpartner Teva konnte das MS-Medikament aber nicht liefern.
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Der Großhändler Alliance Healthcare hatte das auf Nachfrage bestätigt.
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Die Apotheke hatte statt des nicht verfügbaren Teva-Produkts einen Reimport der Firma Eurim abgegeben.
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Die DAK hat zu Copaxone aber zusätzlich Rabattverträge mit den Reimporteuren Haemato Pharma und Medicopharm geschlossen.
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Die Apotheke hätte die Nichtverfügbarkeit für alle Rabattpartner nachweisen müssen, so die DAK.
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Die Kasse blieb bei ihrer Retax von fast 4500 Euro.
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Auch der zwischenzeitlich eingeschaltete Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) konnte nicht vermitteln.
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