Keine Begründung im Nachhinein: Bei pharmazeutische Bedenken müssen Apotheken aus Sicht der DAK sofort eine plausible Begründung auf dem Rezept vermerken.
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Die meisten Apotheken halten Retaxationen bei vergebener Sonder-PZN für inakzeptabel.
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Die DAK pocht immer auf eine Begründung, wenn die Apotheken sich nicht an die Rabattverträge halten.
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Mit seinen Aussagen zu Nullretaxationen hatte DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher viele Apotheker gegen sich aufgebracht. Auch im aktuellen Fall erhielt er einen bösen Brief von einem betroffenen Apotheker.
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Zuletzt musste die Kasse Retaxationen gegenüber 2500 Apotheken zurücknehmen, weil diese nicht fristgerecht informiert wurden.
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Die im GKV-VSG vorgesehene Regelung zur Nullretax innerhalb der Selbstverwaltung begrüßt Rebscher grundsätzlich.
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Am Rande der Vorstellung des DAK-Berichts zum AMNOG hatte der Kassenchef geäußert, wer nicht in der Lage sei, eine ordentliche Rechnung zu stellen, könne nicht erwarten, ordentlich vergütet zu werden.
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DAV-Chef Fritz Becker empörte sich über Rebschers Äußerungen zu Nullretaxationen: „Unverschämt und inakzeptabel“.
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte den Referentenentwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Anfang Oktober vorgelegt.
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Am 11.11. fand die Anhörung zum Versorgungsstärkungsgesetz statt.
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Apotheker und Kassen sollen sich im Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung einigen, in welchen Fällen es keine Nullretaxationen mehr geben soll.
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Die GKV hatte argumentiert, dass ein Vergütungsanspruch der Apotheke nur dann entstehe, wenn sämtliche Abgabevorschriften beachtet wurden, und will dies im Gesetz klarer herausstellen.
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Es sei ein legitimes Interesse, dass Apotheker vor unsachgemäßen Retaxationen auf Null geschützt würden, heißt es in dem Entwurf.
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Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in München hatten sich die Apotheker dafür ausgesprochen, die Zulässigkeit von Nullretaxationen grundsätzlich auszuschließen.
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DAV-Chef Fritz Becker bezeichnete das Verhalten der Kassen als „moderne Strandräuberei“.
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