Schwierigkeiten nach OTC-Switch: Ein Kassenrezept für die „Pille danach“ zu bekommen ist für junge Frauen nicht einfach geworden.
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Denn es gibt immer wieder Berichte, dass Frauen gerade in Notfallambulanzen und ...
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... von Ärzten im Bereitschaftsdienst weggeschickt werden.
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Können die Frauen sich das Präparat nicht leisten, müssen sie warten – und verlieren wertvolle Zeit.
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Frauen unter 20 Jahren haben einen Anspruch auf Erstattung des Nofallkontrazeptivums durch die Krankenkassen – auch wenn die „Pille danach“ nicht verschreibungspflichtig ist.
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Voraussetzung ist allerdings ein Kassenrezept.
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Das hat der Bundestag Ende März rückwirkend zum OTC-Switch beschlossen.
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Kurz nach der Freigabe der „Pille danach“ wurde das Notfallkontrazeptivum in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg besonders oft abgegeben.
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Insgesamt wurden nach Zahlen von Insight Health bereits im März mehr als 50.000 Packungen abgegeben. Im April stiegen die Absätze demnach um weitere 10 Prozent auf mehr als 55.000 Packungen.
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Nach Untersuchungen von IMS Health entfallen 57 Prozent des gesamten Absatzes im März und April auf Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein und Westfalen-Lippe.
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Fast alle abgegebenen Packungen entfallen laut Insight Health auf die beiden Präparate EllaOne (Ulipristal) und PiDaNa (Levonorgestrel) des Herstellers HRA Pharma.
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Bis Ende April wurden Zahlen des Marktforschungsunternehmens IMS Health zufolge jede Woche zwischen 13.000 und 13.500 Packungen abgegeben. Der Absatz stieg im ersten Monat insgesamt um 37 Prozent.
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In der ersten Woche nach dem Switch wurden 13.500 Packungen abgegeben, 41 Prozent davon noch auf Rezept. Inzwischen ist der Anteil auf 21 Prozent gesunken.
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Hamburgs Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen sagte der Zeitung „Die Welt“ damals, die Aufregung um die „Pille danach“ sei in der Praxis nicht angekommen.
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Zwar habe die Medienberichterstattung Anfang März zu mehr Anfragen geführt, inzwischen verkaufe er aber so viele Notfallkontrazeptiva wie vor der Gesetzesänderung.
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Der Absatz hat nach der Freigabe tatsächlich insgesamt stark angezogen: Allein in der ersten Woche nach dem OTC-Switch wurde die „Pille danach“ 13.500 mal in Apotheken abgegeben. Ein weiteres Wachstum blieb aus, in den folgenden Wochen blieb es etwa bei diesem Wert.
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Die Levonorgestrel-haltige PiDaNa ist seit Ende April als apothekenpflichtiges Präparat erhältlich.
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Die Rx-PiDaNa müssen nach dem Rückruf vollständig vernichtet werden, da Apotheken nicht den Sicherheitsvorgaben entsprechen.
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HRA-Deutschlandchef Klaus Czort rechnete mit etwa 30.000 Packungen, die aus den Apotheken zurückkommen.
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Neben HRA bringen die Generikahersteller Gedeon Richter und Hexal LNG-Generika auf den Markt.
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Parallel zum OTC-Markteintritt der „Pille danach“ mit LNG sind die letzten gesetzgeberischen Schritte umgesetzt worden: Seit Mitte April gilt auch das Werbeverbot zur „Pille danach“.
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Ebenfalls in Kraft getreten war die Erstattungsfähigkeit für Frauen unter 20 Jahren, rückwirkend zum 1. März.
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Damit auch die OTC-Arzneimittel von den Kassen übernommen werden können, hatte der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuchs verabschiedet.
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass es einen „Übergangszeitraum zwischen dem Wegfall der Verschreibungspflicht der Notfallkontrazeptiva und der Verkündung der angepassten Kostenübernahmeregelung“ geben würde.
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Die geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) trat am 14. März in Kraft.
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Den OTC-Switch hat der Bundesrat Anfang März beschlossen.
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Die EU-Kommission hat am 7. Januar das Notfallkontrazeptivum mit Ulipristal aus der Rezeptpflicht entlassen.
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat daraufhin angekündigt, nicht nur Ulipristal, sondern auch Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte sich lange gegen eine Entlassung des Notfallkontrazeptivums aus der Verschreibungspflicht gesperrt.
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Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hatte bereits im Januar 2014 den OTC-Switch für Notfallkontrazeptiva mit Levonorgestrel empfohlen.
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Der Bundesrat hatte daraufhin im Mai 2014 seine Position bekräftigt. Eigentlich wollten die Delegierten ihre Zustimmung zur Anerkennung von EU-Rezepten an den OTC-Switch für die Pille danach knüpfen.
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Da es wegen der Verzögerung aber schon Ärger aus Brüssel gab, stimmten die Abgeordneten schließlich doch zu und verabschiedeten damals zur „Pille danach“ lediglich eine begleitende Entschließung.
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