Retax aus Versehen: Die DAK nimmt die Kürzung eines Rezepts in der Akutversorgung trotz Sonderkennzeichnung zurück.
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Die Kasse hatte einen Apotheker wegen der Sofort-Abgabe trotz Sonder-PZN retaxiert.
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Apotheker Dietmar Frensemeyer wurde wegen der Abgabe eines Antibiotikums auf Null retaxiert.
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Der Pharmazeut soll sich laut DAK an das Fachzentrum wenden.
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Möglicherweise sei dem DAK-Fachzentrum ein Fehler unterlaufen.
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Konkret ging es um Penicillin V 1,5 Mega Heumann für einen Betrag von 11,89 Euro.
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Nachdem in diesem Jahr pharmazeutische Bedenken im Fokus standen, hat die Kasse jetzt offenbar Verordnungen für die Akutversorgung im Visier.
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Anfang Dezember lenkte die DAK ein: Es würden keine Rezepte mehr retaxiert, bei denen der Apotheker pharmazeutische Bedenken geltend gemacht habe, sofern dafür eine Begründung vorliege.
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Mit seinen Aussagen zu Nullretaxationen hatte DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher viele Apotheker gegen sich aufgebracht. Auch im aktuellen Fall erhielt er einen bösen Brief von einem betroffenen Apotheker.
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Zuletzt musste die Kasse Retaxationen gegenüber 2500 Apotheken zurücknehmen, weil diese nicht fristgerecht informiert wurden.
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Die im GKV-VSG vorgesehene Regelung zur Nullretax innerhalb der Selbstverwaltung begrüßt Rebscher grundsätzlich.
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