Retax trotz Defektnachweis: Die DAK Gesundheit hat einen Apotheker retaxiert, weil er bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Reimports des MS-Mittels Copaxone nicht das Original von Teva abgegeben hatte.
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Beim Großhandel seien aber beide Präparate nicht verfügbar gewesen, sagt Mario Spieker.
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Der Inhaber der Markt-Apotheke hat sich nach mehreren Einsprüchen jetzt mit einem Brief an den Vorstand gewandt.
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Zuvor hatte der Apotheker mehrere Nichtlieferfähigkeitsbescheinigungen nach Bremen in die Retaxabteilung geschickt.
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Das Nachfolgeprodukt mit der neuen Packungsgröße sei zwar erst ab November lieferbar gewesen, so die Kasse unter Verweis auf das Schreiben des Herstellers. Bis dahin sei der Bezug des Vorgängers möglich gewesen.
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Die Meldung des Großhändlers reiche nicht aus.
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Der Apotheker hofft, dass der Brief an den Vorstand um den Vorsitzenden Professor Dr. Herbert Rebscher positiv ankommt und die Kasse ihm den gekürzten Betrag zurückerstatten wird.
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„Wir haben fachlich den Patienten mit dem richtigen Medikament versorgt, kein teureres Medikament abgegeben und Nachweise über die Nichtverfügbarkeit erbracht“, schreibt Spieker in dem Brief an die DAK.
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Das Sozialgericht Koblenz hatte 2014 die bis dato gültige Praxis bei Verordnungen über Reimporte mit Aut-idem-Kreuz auf den Kopf gestellt: Wurden in der Vergangenheit Original und Reimport gegeneinander ausgetauscht, sind die Angaben des Arztes aus Sicht der Richter bindend.
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Apotheker müssen bei Verordnungen über Reimporte seit 2015 das Aut-idem-Kreuz des Arztes nicht mehr beachten, wenn der Patient bei einer Ersatzkasse versichert ist.
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Darauf haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) um Verbandschef Fritz Becker und der Ersatzkassenverband vdek verständigt und damit auf ein Urteil des Sozialgerichts reagiert.
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