Anhörung verschoben: Die Große Koalition hat noch Abstimmungsbedarf beim Anti-Korruptionsgesetz.
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Dr. Jan-Marco Luczak (CDU), Berichterstatter der Union für das Anti-Korruptionsgesetz, hatte mögliche Schwachstellen schon nach der Anhörung im Rechtsausschuss benannt.
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Dort wurde das Gesetzesviorhaben Anfang Dezember diskutiert.
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Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen befürchtet Rechtsunsicherheit, weil die Berufsordnungen oft zu unbestimmt seien.
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Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), kritisiert die Anlehnung an das Berufsrecht.
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Am Mittwoch gab es im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung.
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Nach dem Anti-Korruptionsgesetz drohen Ärzten und Apothekern bis zu drei Jahren Haft, wenn sie sich bestechen lassen. Besonders schwere Fällen von Bestechung oder Bestechlichkeit werden sogar mit fünf Jahren Haft geahndet.
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Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper fordert klare und eindeutige Regeln darüber, wo der Gesetzgeber die Grenze zwischen gewollter und ungewollter Zusammenarbeit zieht.
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Die Großhändler befürchten, mit dem Anti-Korruptionsgesetz unter Generalverdacht gestellt zu werden.
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Rabatt ist keine Bestechung: Die ABDA wünscht sich eine Klarstellung im Anti-Korruptionsgesetz.
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Der Bundesrat hatte eine Verschärfung gefordert: Wenn korrupte Apotheker oder Ärzte auch noch einen Patienten schädigen, sollten sie besonders hart bestraft werden.
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Die Bundesregierung will das Anti-Korruptionsgesetz aber nicht weiter verschärfen.
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Laut Professor Dr. Gerhard Dannecker von der Uni Heidelberg riskieren Apotheker bei Absprachen mit Ärzten den Verfall des gesamten Umsatzes.
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Die Bundesregierung sieht eine Strafbarkeit vor, wenn dabei die heilberufliche Unabhängingigkeit auf der Strecke bleibt.
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Ein Apotheker macht sich künftig etwa strafbar, wenn er gegen seine heilberufliche Unabhängigkeit verstößt. Der Gesetzesentwurf verweist auf die Berufsordnung, wonach eine Beratung herstellerunabhängig erfolgen muss.
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Apotheker müssen nicht ins Gefängnis, wenn sie von Herstellern oder Großhändlern hohe Rabatte annehmen.
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Bezugsentscheidungen zu entkriminalisieren, war laut Professor Dr. Hendrik Schneider ein wichtiger Punkt in der Überarbeitung des Gesetzes.
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Die Annahme von Skonti oder Rabatten fällt damit nicht unter den neuen Strafparagraphen – solange der Apotheker dafür keine Gegenleistung verspricht, die seine Unabhängigkeit einschränken.
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Die Phytohersteller treibt aber noch ein ganz anderes Problem um: Das Anti-Korruptionsgesetz gilt nur für Arzneimittel und Medizinprodukte, nicht aber für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) oder bilanzierte Diäten.
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„Das kann dazu führen, dass pflanzliche Arzneimittel in einer Konkurrenzsituation zu NEM nicht abgegeben werden. Und das würde das Ansinnen des Gesetzgebers, die heilberufliche Unabhängigkeit zu schützen, völlig unterlaufen“, so Schwabe-Geschäftssführer Dr. Traugott Ullrich.
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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte Ende Januar seinen ersten Gesetzentwurf vorgelegt.
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Im ersten Referentenentwurf hatte sich das Bundesjustizministerium (BMJV) noch konkreter auf das Arzneimittelpreisrecht bezogen.
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„Für Apotheker kann sich die Unlauterkeit daraus ergeben, dass die gesetzlichen Preisvorschriften der Arzneimittelpreisverordnung beim Bezug von Arzneimitteln umgangen werden“, hieß es.
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Das Anti-Korruptionsgesetz stößt bei vielen Akteuren der Gesundheitsbranche auf Kritik, auch die ABDA sieht noch Verbesserungsbedarf.
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Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) mahnte, es müsse darauf geachtet werden, dass gewollte Kooperationen im Gesundheitswesen nicht in Verdacht geraten, strafbar zu sein.
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Die Ärzte drängen darauf, dass gewollte Kooperationen aus dem geplanten Anti-Korruptionsgesetz ausgeklammert werden.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert daher eine entsprechende Klarstellung im Gesetzentwurf.
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Im Zweifel melden: Laut Rechtsanwalt Bernd Guntermann von der Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte sind die Krankenkassen bei Verdacht verpflichtet, Strafantrag gegen vermeintlich korrupte Apotheker oder Ärzte zu stellen.
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Auslöser für das geplante Anti-Korruptionsgesetz ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Sommer 2012, wonach sich korrupte Ärzte nach damals geltendem Recht nicht strafbar machten.
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Experten kritisieren die Kopplung des Anti-Korruptionsgesetzes an das Berufsrecht. „Jede Berufsrechtsverletzung kann strafrechtlich relevant sein“, sagte Strafrechtsprofessor Dr. Hauke Brettel.
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Beim Versuch, die Strafbarkeitslücke zu schließen, wurde der Täterkreis nicht – wie ursprünglich geplant – auf die Ärzte beschränkt, so Brettel.
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Wegen der engen Verbindung zum Berufsrecht könnte es Brettel zufolge zu der skurrilen Situation kommen, dass die Apothekerkammern selbst über die Grenzen der Strafbarkeit entscheiden könnten.
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Die daraus resultierenden Rechtsunsicherheiten könnten dazu führen, dass sich Apotheker aus Angst vor Strafverfolgung etwa auf schlechte Einkaufskonditionen einlassen.
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Das behindere den Wettbewerb, der eigentlich durch strafrechtlichen Schutz gefördert werden soll, so Brettel.
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Nicht ganz unabhängig: Bei einer Umfrage gab eine deutliche Mehrheit von 58 Prozent an, dass OTC-Rabatte das Abgabeverhalten durchaus beeinflussten.
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15 Prozent der Umfrageteilnehmer sehen keine Gefahr: Sie sind überzeugt, dass Apotheker unabhängig beraten.
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