Begründete Ausnahmen: Jedes 20. Rezept wird in den Apotheken mit einer Sonder-PZN versehen. Am häufigsten werden Akutfälle, defekte Reimporte beziehungsweise Rabattarzneimittel und pharmazeutische Bedenken geltend gemacht.
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Die Sonder-PZN 02567024 ist der Rezept-Joker. Je nachdem, was die Ursache ist, muss im Feld „Faktor“ eine bestimmte Zahl eingetragen werden.
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So sieht es die technische Anlage zum Rahmenvertrag vor.
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Nach Daten der Rechenzentren NARZ, VSA und AvP werden pro Apotheke mehr als 1100 Rezepte pro Jahr mit dem Code bedruckt.
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Dass ein Rabattarzneimittel nicht verfügbar war, geben Apotheker in 15 Prozent der Fälle an, also zwischen 150 und 190 Mal pro Jahr.
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Hier retaxiert die DAK in großem Stil Apotheker, die nicht nachweisen können, dass der Hersteller nicht lieferbar war.
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Defektlisten des Großhandels genügen nicht.
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Der Rahmenvertrag ist diesbezüglich zwar realitätsfern, aber eindeutig.
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Der Geschäftsführer des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, Dr. Sebastian Schwintek, sieht die Großhändler in der Pflicht, die geforderten Angaben zu machen.
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Der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern hatte zuletzt an den Großhandelsverband Phagro geschrieben.
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Die Sonder-PZN 02567024 kommt auch zum Einsatz, wenn der Patient akut versorgt werden muss.
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Rund 35 Prozent der Abweichungen von den Vorgaben werden mit einem dringenden Fall begründet – das sind je nach Rechenzentrum zwischen 400 und 480 Fälle pro Apotheke und Jahr.
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Auch hier hatte die DAK zuletzt retaxiert – angeblich ein Fehler, der später korrigiert wurde.
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Pharmazeutische Bedenken werden vergleichsweise selten angemeldet, nämlich nur in 19 Prozent aller Fälle, in denen die Sonder-PZN gesetzt wird. Das entspricht rund 220 Fällen pro Apotheke und Jahr.
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Die Kunden des NARZ gehen mit 290 Fällen etwas großzügiger mit dieser Freiheit um, entsprechend 22 Prozent.
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Die Apotheker hatten die pharmazeutischen Bedenken zuletzt wieder für sich entdeckt. Niedersachsens Kammerpräsident sah sie als probateres Mittel als die Aut-idem-Liste.
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Allerdings genügt die Sonder-PZN nicht. Eine Begründung muss auf das Rezept – und wenn es der allgemeine Hinweis auf Bedenken ist.
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Auch hier war es die DAK, die mit massenhaften Retaxationen wegen nicht ausformulierter Bedenken für Schlagzeilen gesorgt hatte.
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DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher findet es in Ordnung, aufgrund von Formfehlern auf Null zu retaxieren. Die Apotheken müssten eben aufpassen.
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Das Bundessozialgericht hatte den Kassen vor drei Jahren einen Freibrief erteilt: Nullretaxationen aufgrund von Formfehlern seien Berufsrisiko der Apotheker.
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Überraschend: Die Verwendung der Sonder-PZN 02567024 ist rückläufig, laut VSA wurde das Kennzeichen im vergangenen Jahr fast 20 Prozent seltener genutzt.
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Andere Sonder-PZN, die in den Apotheken häufig genutzt werden, sind die 09999011 für Rezepturen (1,9 Millionen Mal) sowie ...
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... die 02567001, mit der die Apotheken die BtM-Gebühr von 26 Cent in Rechnung stellen (2,6 Millionen Mal).
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Auch Sterilrezepturen werden via Sonder-PZN abgerechnet, ...
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... genauso wie die Abgabe von Substitutionsmedikamenten ...
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... und der Noctu-Zuschlag im Notdienst.
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