Laktase im Einsatz: Ein Polizist mit Laktoseintoleranz hat nach einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz Anspruch auf Lactostop.
Foto: Elke Hinkelbein
Das Präparat ist zwar als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft, ...
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... hat aber laut Gericht Arzneimittelcharakter und ist damit beihilfefähig.
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Auf die Zulassung oder Registrierung komme es daher nicht an; die formelle Einordnung diene allenfalls als Anhaltspunkt.
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Ein vollständiger Verzicht auf Laktose sei unrealistisch, gerade bei geschlossenen polizeilichen Einsätzen, hatte der Beamte argumentiert.
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Um seiner beamtenrechtlichen Pflicht zum Erhalt seiner Dienstfähigkeit nachzukommen, sei er auf das Mittel angewiesen.
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