Clozapin statt Clopidogrel: Eine PTA hat das falsche Arzneimittel bestellt und musste 500 Euro Strafe zahlen.
Foto: APOTHEKE ADHOC
Clozapin hat auch einer Apothekerin aus Bayern Schwierigkeiten bereiten, die das Präparat beim Verblistern mit Clonazepam verwechselt haben soll.
Foto: Elke Hinkelbein
Ein Epileptiker erlitt einen 15-minütigen Krampfanfall und wurde auf die Intensivstation des Kreiskrankenhauses gebracht.
Foto: Elke Hinkelbein
Die Apothekerin musste sich vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verteidigen. Ihr wurde ein Verstoß gegen ihre Sorgfaltspflicht vorgeworfen.
Foto: Elke Hinkelbein
Die Apothekerin schloss Fehler aus, der Blisterautomat lese die Rezepte automatisch ein und jeder Blisterschlauch werde fotografisch abgeglichen,
Foto: Elke Hinkelbein
Das Verfahren wurde letztlich wegen Mangels an Beweisen gegen eine Zahlung von 1000 Euro eingestellt.
Foto: Elke Hinkelbein
Apotheker und Ärzte aus Sachsen hatten zuletzt vom Verblistern abgeraten. Sie sehen keinen erwiesenen Nutzen.
Foto: Elke Hinkelbein
„Insbesondere, wenn die Blister industriell hergestellt werden, kann die abgebende Apotheke wichtige Sicherheitsmerkmale auf den Originalpackungen nicht mehr wirklich kontrollieren“, gab Kammerpräsident Friedemann Schmidt zu bedenken.
Foto: Elke Hinkelbein
Außerdem lägen derzeit kaum sichere Informationen dazu vor, wie stabil die Blistermaterialien seien und wie sich gemeinsam verblisterte Arzneimittel gegenseitig beeinflussten.
Foto: Elke Hinkelbein
Thomas Dittrich, Vorsitzender des Apothekerverbandes, wies darauf hin, dass sich viele Arzneiformen wie Säfte und Zäpfchen, aber auch Salben oder Schmerzpflaster, überhaupt nicht für eine Verblisterung eignen würden.
Foto: Elke Hinkelbein
Klaus Heckemann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung, warnte, dass das Wissen im Umgang mit Arzneimitteln verloren gehe.
Foto: Elke Hinkelbein
Die Möglichkeit einer notwendigen und kurzfristigen Therapieumstellung sei bei einer Verblisterung nicht gegeben, so Erik Bodendieck, Präsident der Landesärztekammer.
Foto: Elke Hinkelbein
Anstelle der Verblisterung empfehlen die Heilberufler das gemeinsame Medikationsmanagement, wie es etwa in dem Modellprojekt ARMIN erprobt wird.
Foto: APOTHEKE ADHOC
BPAV-Chef Hans-Werner Holdermann verteidigte die patientenindividuelle Verblisterung gegen die Kritik aus Sachsen.
Foto: Elke Hinkelbein
Dr. Jürgen Kögel, der damalige Präsident der Apothekerkammer Brandenburg, hatte bereits 2011 das maschinelle Verblistern kritisiert. Gemeinsam mit der Ärztekammer wurde ein Papier verabschiedet.
Foto: Elke Hinkelbein
Die Heilberufler in Thüringen zogen 2014 mit einem gemeinsamen Positionspapier nach.
Foto: Elke Hinkelbein