Retax als mildes Mittel: DAK-Chef Professor Dr. Herbert Rebscher pocht auf die Einhaltung der Regeln.
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Die DAK gilt als knausrig und wenig kulant – Rebscher weiß um diesen Ruf.
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Gegenüber dem Deutschlandfunk erklärte er, ein Apotheker, der ein Rezept „korrigiert“ habe, sei mit einer Retaxation noch glimpflich davon gekommen.
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„Versuchen Sie das mal beim Finanzamt. Da haben Sie sofort eine Klage wegen Urkundenfälschung an der Backe“, sagte er.
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Zuletzt zeigte sich die Kasse ungewohnt kulant: Die DAK akzeptiert seit März eine Bestätigung des Großhändlers, dass der Hersteller nicht lieferfähig ist.
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Die DAK Gesundheit hatte zuvor bei mehreren Apotheken gekürzt, weil sie statt des rabattierten Arzneimittels ein anderes Präparat abgegeben hatten.
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Eingereichte Defektlisten der Großhändler als Nachweis für die Nichtlieferfähigkeit ließ die Kasse dabei nicht gelten.
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Die Apotheker forderten daraufhin von ihren Großhändlern eindeutige Belege, dass ein Rabattarzneimittel defekt ist.
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Das Problem: Der Großhandel will und kann die Nicht-Lieferbarkeit von Arzneimitteln nicht bescheinigen.
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Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat sich in der Sache an den Phagro gewandt.
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In Gesprächen mit dem Großhandelsverband sollen Definitionen und Formulierungen für Lieferengpässe erarbeitet werden.
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Großhändler müssen laut AVWL-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek korrekte Nachweise für die Nichtlieferfähigkeit eines Rabattarzneimittels liefern.
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Nicht jeder Nachweis sei vom Rahmenvertrag gedeckt. Dort wird gefordert, dass ein Rabattarzneimittel „vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte“.
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Apotheker werden teilweise trotz Sonder-PZN von den Kassen retaxiert.
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PTA Christina Hagemeier (rechts), hier mit Apothekerin Marion Dinslage, hat zum dritten Mal Einspruch gegen die Kürzung der DAK eingelegt.
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Die Angestellte der St. Georg-Apotheke in Warendorf hatte ein Rezept über Copaxone im Juni 2014 bearbeitet.
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Der Großhändler Alliance Healthcare konnte das rabattierte Originalpräparat von Teva allerdings nicht liefern.
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Hagemeier bedruckte das Rezept mit der Sonder-PZN 0256024 sowie dem Faktor 211 und gab einen Reimport von Axicorp ab.
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Die Kasse kürzte, weil das rabattbegünstigte Arzneimittel nicht abgegeben worden war. Hagemeier, die seit fünf Jahren für Inhaber Marek Nagorny tätig ist, wandte sich an den Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL).
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Dort habe es geheißen, das Rezept sei nicht zu beanstanden.
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Die Kasse lehnte die Einsprüche bisher ab, weil die Meldung des Großhändlers nicht ausreiche.
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Die PTA sieht in der Aussage aber einen Widerspruch zum Rahmenvertrag. Dort werde als Nachweis eine Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers aufgeführt.
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Die DAK hat laut Hagemeier in ihrer Begründung selbst auf diesen Passus verwiesen und sogar den kompletten Wortlaut zitiert.
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Die DAK ist bei Defektbescheinigungen des Großhandels unnachgiebig: Ein Apotheker aus Köln wurde ebenfalls retaxiert, weil er bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Reimports des MS-Mittels nicht das Original von Teva abgegeben hatte.
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Beim Großhandel seien aber beide Präparate nicht verfügbar gewesen, sagt Mario Spieker.
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Der Inhaber der Markt-Apotheke hat sich nach mehreren Einsprüchen jetzt mit einem Brief an den Vorstand gewandt.
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Zuvor hatte der Apotheker mehrere Nichtlieferfähigkeitsbescheinigungen nach Bremen in die Retaxabteilung geschickt.
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Der Apotheker hoffte, dass der Brief an den Vorstand um den Vorsitzenden Rebscher positiv ankommt und die Kasse ihm den gekürzten Betrag zurückerstatten wird.
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„Wir haben fachlich den Patienten mit dem richtigen Medikament versorgt, kein teureres Medikament abgegeben und Nachweise über die Nichtverfügbarkeit erbracht“, schrieb Spieker in dem Brief an die DAK.
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Das Sozialgericht Koblenz hatte 2014 die bis dato gültige Praxis bei Verordnungen über Reimporte mit Aut-idem-Kreuz auf den Kopf gestellt: Wurden in der Vergangenheit Original und Reimport gegeneinander ausgetauscht, sind die Angaben des Arztes aus Sicht der Richter bindend.
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Apotheker müssen bei Verordnungen über Reimporte seit 2015 das Aut-idem-Kreuz des Arztes nicht mehr beachten, wenn der Patient bei einer Ersatzkasse versichert ist.
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Darauf haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) um Verbandschef Fritz Becker und der Ersatzkassenverband vdek verständigt und damit auf ein Urteil des Sozialgerichts reagiert.
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Die Fraktion Die Linke um die Abgeordnete Kathrin Vogler hatte sich bereits 2014 in einer kleinen Anfrage über Lieferengpässe informiert, unter anderem nach der Rolle der Großhändler.
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Das Bundesgesundheitsministerium hatte seinerzeit geantwortet: „Da die Großhändler im Regelfall ihre Arzneimittel von den Herstellern beziehen, ist durch die Einbeziehung der Großhändler kein Informationsgewinn zu erwarten.“
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