Hilfe für Epileptiker: Der Petitionsausschuss hat eine Reform des AMNOG diskutiert, durch die Epilepsiearzneimittel leichter auf den Markt kommen sollen.
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Die im vergangenen Jahr eingereichte Petition im Bundestag richtet sich gegen die Nutzenbewertung bei Antiepileptika.
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Seit Inkrafttreten des AMNOG 2011 wurden zwei Antikonvulsiva zugelassen, für die kein Zusatznutzen nachgewiesen werden konnte: Trobalt (Retigabin) von GlaxoSmithKline ...
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... und Fycompa (Perampanel) von Eisai.
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Beide Präparate sind auf dem deutschen Markt nicht mehr erhältlich und müssen als Einzelimport aus dem Ausland eingeführt werden.
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Beide Präparate seien aus rein methodischen Gründen an der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gescheitert, hieß es in der Petition.
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Sie stünden genau den Betroffenen nicht zur Verfügung, die nicht anfallsfrei seien und dringend neue Therapiemöglichkeiten benötigten.
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Hätten die heute geltenden Regelungen bereits vor zwanzig Jahren gegolten, wäre seitdem kein einziges Medikament gegen Epilepsie mehr in Deutschland eingeführt worden, hieß es weiter.
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Laut GKV-Spitzenverband hat sich das AMNOG bewährt. Nicht das Attribut neu sei nun entscheidend, sondern der nachgewiesene Zusatznutzen.
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2005 urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass Patienten in Einzelfällen Zugang zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben, die vom G-BA wegen fehlenden Zusatznutzens ausgeschlossen worden sind.
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