Cannabis und Legal Highs: Das Bundeskabinett beschließt heute zwei Gesetzentwürfe von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
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Um besser gegen Legal Highs vorgehen zu können, sollen ganze Stoffgruppen verboten werden.
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Medizinalhanf soll hingegen erlaubt werden: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
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Das Parlament soll in den kommenden Monaten eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beschließen.
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Das BfArM soll als Cannabisagentur Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer vergeben.
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Nach den Plänen von Gröhe verkauft die Agentur den Medizinalhanf anschließend an Hersteller, Großhändler und Apotheken.
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Auch der Preis, den Krankenkassen für jedes an Patienten abgegebene Präparat zahlen müssen, soll demnach von der Agentur festgelegt werden.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht die geplante Freigabe wegen mangelnder Evidenz kritisch.
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BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer will Qualitätsanforderungen definieren und auch Empfehlungen zu Darreichungsformen erarbeiten.
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Dass die Kostenerstattung an die Teilnahme an der Begleitforschung gekoppelt ist, lehnt die BAK ab.
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Sobald Cannabis verordnungsfähig ist, sollen DAC/NRF-Monographien vorliegen.
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Aus Sicht der Krankenkassen würden die Apotheker an der Abgabe von Cannabisblüten zu viel verdienen – die Vergütung sei „unangemessen hoch“.
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Insgesamt steht der GKV-Spitzenverband der Freigabe von Arzneimitteln auf Cannabisbasis skeptisch gegenüber.
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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hatte sich bereits Anfang 2015 dafür ausgesprochen, Cannabis auf Rezept an chronisch kranke Schmerzpatienten abzugeben.
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Cannabis hat es schwer, als Arzneimittel akzeptiert zu werden.
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Seit 2005 können Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken erhalten.
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Der Vertrieb ist streng reguliert.
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Anfang 2015 hatten rund 400 Patienten in Deutschland das Recht, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erwerben. Im Saarland kamen auf eine Million Einwohner mehr als sieben Patienten mit Ausnahmegenehmigung.
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Das Cannabis können die Apotheken über zwei Lieferanten beziehen: das schleswig-holsteinische Unternehmen Fagron und die niedersächsische Firma Chilla Clinical Trials Supply.
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Nur diese beiden Unternehmen haben eine Genehmigung zum Import von Cannabis nach Deutschland. Im vergangenen Jahr war das Cannabis wegen der erhöhten Nachfrage allerdings knapp geworden.
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2007 hatte erstmals eine MS-Patientin eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Ein Jahr später wurden 19 Genehmigungen erteilt, 2013 waren es schon 89.
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Derzeit gibt es 527 Erlaubnisinhaber. Die meisten Genehmigungen gelten für den Erwerb von Cannabisblüten, der Rest für Cannabis-Extrakt.
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Die meisten Anwender gibt es in Nordrhein-Westfalen: Anfang 2015 hatten dort 93 Patienten eine Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis.
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Die Ausnahmegenehmigung zu erhalten, ist jedoch nicht das größte Problem der Patienten. Denn die Krankenkassen müssen Cannabisblüten nicht bezahlen.
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Der Grund: Es fehlt an einer entsprechenden Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), diese ist bei einer neuen Behandlungsmethode aber Voraussetzung für eine Kostenerstattung.
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Das Kölner Verwaltungsgericht hat im Juli 2014 entschieden, dass Patienten ausnahmsweise privat Cannabis züchten dürfen.
<a href="http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Justizgeb%C3%A4ude_am_Appellhofplatz_K%C3%B6ln_-_S%C3%BCdfassade_(3355-57).jpg" style="display:inline;">Foto: Raimond Spekking / Wikipedia CC BY-SA 4.0
SPD-Gesundheitsexperte Professor Dr. Karl Lauterbach kritisierte das Urteil und forderte stattdessen eine Erstattung durch die Krankenkassen.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang April bestätigt, dass ein Patient selbst Cannabis anbauen darf.
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Ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann will die Erlaubnis erhalten, Cannabis zu Hause züchten zu dürfen.
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In der Schweiz wurden die Regelungen 2011 gelockert. Seitdem bietet die Bahnhof-Apotheke in Langnau Tinkturen aus natürlichem Hanf an.
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Zwar werden im eigenen Labor viele Präparate hergestellt, das Cannabis wird aber von einem Chemiker in einem anderen Labor zur Tinktur verarbeitet.
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Die Apotheke ist in der Schweiz die einzige, die Präparate auf Cannabis-Basis anbietet.
Foto: Bahnhof Apotheke Drogerie Langnau/ Michael Meier
Schon seine Promotion schrieb Inhaber Dr. Manfred Fankhauser zu „Haschisch als Medikament“.
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Von der medizinischen Nutzung zu unterscheiden ist die – ebenfalls oft geforderte – generelle Freigabe von Cannabis.
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Für die Legalisierung von Marihuana warb etwa Grünen-Parteichef Cem Özdemir.
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Später hatte die Oppositionspartei einen Gesetzentwurf zur Legalisierung eingebracht.
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Die Grünen wollen bei Erwachsenen Erwerb und Besitz von 30 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf oder Anbau und Abernten von drei Cannabispflanzen erlauben.
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Dr. Harald Terpe, Grünen-Sprecher für Drogenpolitik, sagte, man wolle auf Cannabis je nach Produkt eine Verbrauchssteuer von 4 bis 6 Euro je Gramm erheben.
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Auch in mehreren Städten gab es Vorstöße oder Überlegungen, Cannabis im Rahmen von „Modellprojekten“ freizugeben.
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Einen Antrag der Berliner Stadtbezirks Friedrichshain/Kreuzberg lehnte das BfArM ab.
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In anderen Ländern ist der Einsatz zu medizinischen Zwecken bereits erlaubt.
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In Uruguay dürfen Privatpersonen seit Mai 2014 bis zu sechs Cannabis-Pflanzen züchten.
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Außerdem können Apotheken seit März 2015 bis zu 40 Gramm Cannabis pro Person und Monat an registrierte Konsumenten verkaufen.
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Chile hat im September 2014 auf einer Plantage den Anbau von Marihuana zu medizinischen Zwecken genehmigt.
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Jamaika hat im Juni 2014 eine Reform der Drogengesetze angekündigt.
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In Colorado dürfen Erwachsene bereits seit Anfang 2014 Marihuana kaufen und konsumieren – auch ohne medizinische Indikation. Dort wurde in einer Apotheke ein Marihuana-Automat aufgestellt.
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Am Automaten sind essbares Marihuana und Haschisch-Brownies, E-Zigaretten mit Marihuana, fertig gerollte Joints und verschiedene Portionen Cannabis indica, Cannabis sativa und Mischungen erhältlich.
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Der Automat prüft die ärztliche Ermächtigung und das Alter des Kunden.
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Weil viele Banken noch skeptisch sind, akzeptiert der Automat nur Bargeld oder Kundenkarten.
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