Generalanwalt Maciej Szpunar hat seine Schlussanträge vorgelegt. Demnach darf Deutschland ausländischen Versandapotheken nicht verbieten, Rx-Boni zu gewähren.
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Vor dem EuGH in Luxemburg ging es zuletzt am 17. März um Rx-Boni.
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Zwei Stunden lang wurde über ein Bonusmodell der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) mit DocMorris verhandelt.
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Laut dem Vertreter der EU-Kommission brauchen Versandapotheken Rx-Boni, um Kunden zu gewinnen.
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Der Vertreter der Bundesregierung räumte dagegen mit einigen Mythen auf, was das Preisrecht betrifft.
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Laut Dr. Claudius Dechamps würde das Preisrecht als Ganzes gefährdet, wenn für Einzelne Ausnahmen gemacht würden.
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DocMorris findet, dass es mildere Mittel gibt, um die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln zu gewährleisten.
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Für die Preisbindung zogen Dechamps und ...
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... Professor Dr. Jürgen Schwarze in die Schlacht.
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Im Ausgangsverfahren hatte die Wettbewerbszentrale geklagt, hier Rechtsanwältin Christiane Köber.
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An dem Ausgang des Verfahrens hängt die komplette Preisbindung.
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Die Standesvertretung der Apotheker war daher ebenso stark vertreten wie die europäischen Versender.
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Gefühlt wurden nicht Vertreter der Wettbewerbszentrale und der DPV von den EU-Richtern befragt, sondern die ABDA und DocMorris.
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Das OLG Düsseldorf hatte das Verfahren um die Boni für die Parkinson-Vereinigung dem EuGH vorgelegt.
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Zuletzt hatte der BGH es in einem anderen Verfahren abgelehnt, sich noch einmal mit Rx-Boni zu beschäftigen und zwei Nichtzulassungsbeschwerden der Versandapotheke abgewiesen.
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Laut Dr. Elmar Mand dient die Festpreisbindung einer flächendeckenden Versorgung mit pharmazeutischen Dienstleistungen.
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Das OLG Köln hatte mehrere Boni der Versandapotheke verboten und Revision nicht zugelassen.
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Die Bundesregierung hat das deutsche Preisrecht in ihrer Stellungnahme an den EuGH verteidigt.
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Die EU-Kommission steht dagegen auf der Seite von DocMorris.
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Das Argument: Der strukturelle Nachteil der Versandapotheken müsse dadurch ausgeglichen werden, dass für sie die eigenen nationalen Bestimmungen – und damit das Preisrecht – gelten.
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Die schwedische Regierung unterstützt in ihrer Stellungnahme dagegen die Position der Bundesregierung. Auch Italien ist eher pro Rx-Preisbindung für alle.
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Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV).
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Beim Bonusmodell in Zusammenarbeit mit DocMorris konnten DPV-Mitglieder exklusive Rabatte bei der niederländischen Versandapotheke erhalten – auch auf verschreibungspflichtige Medikamente.
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In Luxemburg geht es um die Grundsätze des deutschen Preisrechts.
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Laut DocMorris-Chef Olaf Heinrich gibt es keinen Grund für ein Verbot von Rx-Boni.
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DocMorris und der Verband der Europäischen Versandapotheken (EAMSP) hatten immer wieder eine Vorlage zum EuGH gefordert, um die Rechtsfrage auf europäischer Ebene zu besprechen.
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Parallel hatten sich der EAMSP sowie die EAV auch bei der EU-Kommission über das Rx-Boni-Verbot beschwert.
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Im November 2013 schrieb der Vizepräsident der EU-Kommission, Antonio Tajani, an das Ministerium und teilte mit, dass Deutschland gegen die Verpflichtungen aus den EU-Verträgen verstoße.
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Die festen Preise werden von der deutschen Regierung auch mit der flächendeckenden Versorgung begründet, die EU-Kommission lässt auch dies nicht gelten.
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Nach einem Schriftwechsel ist die Kommission allerdings nicht weiter aktiv geworden.
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Der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte hatte im August 2012 schon entschieden, dass sich auch EU-Versandapotheken hierzulande an die Preisvorschriften halten müssen.
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Bislang ignoriert DocMorris alle Urteile zu Rx-Boni: Trotz mehrfacher Aufforderung hat die Versandapotheke noch keines der verhängten Ordnungsgelder bezahlt.
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Bis heute wartet das für die Ordnungsgelder zuständige LG Köln auf eine Überweisung aus Heerlen.
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Geklagt hatte in mehreren Verfahren die Apothekerkammer Nordrhein.
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Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas vertritt die Apothekerkammer. Aus seiner Sicht müssen die Kassen die Zusammenarbeit mit DocMorris überdenken.
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DocMorris versucht mit immer neuen Mitteln, den Kunden Rx-Boni zu gewähren.
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Die Versandapotheke hatte nach dem Bonusverbot ihr Rabattmodell umgestellt.
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Für die Teilnahme an einem Arzneimittel-Check entschädigte DocMorris seine Kunden mit bis zu 15 Euro Prämie.
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Zwischenzeitlich war die Prämie für Kunden mit Rezept sogar auf 20 Euro erhöht worden.
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Wer sein Rezept in die Niederlande schickte oder OTC-Produkte für mehr als 25 Euro kaufte, konnte einen Kleinwagen von BMW gewinnen.
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DocMorris bot Neukunden bei einer Lieferung von Rx-Arzneimitteln, die länger als 48 Stunden dauerte, einen 10 Euro-Gutschein an.
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Damit Patienten DocMorris Rezepte schicken, zahlt die Versandapotheke 10 Euro für die Fahrtkosten zum Briefkasten.
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DocMorris hat Kunden sogar für Rezeptkopien Gutscheine über 10 Euro angeboten.
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Die Versandapotheke wollte außerdem ADAC-Mitgliedschaften an das Einlösen von Rezepten koppeln, auch dies wurde untersagt.
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Zuletzt verrechnete DocMorris Zuzahlungen mit Guthaben. Eingezogen wurde von der Versandapotheke nicht der Rechnungs-, sondern ein sogenannter Zahlbetrag.
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Das OLG Köln hatte mehrere Boni der Versandapotheke verboten und Revision nicht zugelassen.
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... wurden auch alle anderen Ersatzboni gerichtlich untersagt.
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Auch der Siemens BKK wurde die Werbung für DocMorris mit einem Gutschein in Höhe von 10 Euro für das Einsenden eines Rezeptes verboten.
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